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Wo kann ich nachlesen, wie hoch Verkehrsschilder angebracht werden müssen?

gefragt von Jorat am 27.09.2009 um 23:33 Uhr

Wenn ein Verkehrsschild zu hoch angebracht ist oder zu klein ist, kann es passieren, dass man es übersieht. Wo kann ich die Regeln nachlesen?

P.S. Wer haftet eigentlich, wenn in Folger fehlerhafter Anbringung ein Schaden entsteht?

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Verkehrsrecht x 331 Verkehrszeichen x 25

anonym
beantwortet von pdeleuw am 28. September 2009 07:11
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Das sollte sich in den Verwaltungsvorschriften zur StVO finden.

http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/


Marple
beantwortet von Marple am 27. September 2009 23:34
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Da mach dir mal keine Sorgen, die Verkehrsschilder sind sicher alle in der richtigen Höhe angebracht

wenn du einen Schuldigen suchst, wenn du ein Verkehrsschild nicht siehst, oder nicht lesen kannst .... dann frag mal bei der Stadtverwaltung nach

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 27. September 2009 23:38

In FFM musste die Stadt schon Schilder tiefer hängen, also von wegen immer richtig.


anonym
beantwortet von alterKnochen am 28. September 2009 08:25
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genau, pdeleuw!! und für die, welche nicht so lange suchen wollen oder auch nur zu faul sind:

skrollt zu 'zu den §§ 39 bis 43'


anonym
beantwortet von moenchen06 am 27. September 2009 23:37
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Verkehrsschilder werden immer in Augenhöhe des Autofahrers angebracht...übersehen nur, wenn man nicht aufpasst

Kommentar von 4d2f7a13643a0744b8d0f52c8a691a00smallravelinepower am 27. September 2009 23:47

lol das ich nicht lache ... wie hoch sitzt Du im Auto ?


koitzsch
beantwortet von koitzsch am 27. September 2009 23:37
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Ruf doch Mal eine Firma an die Verkehrsschilder anbringt.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 27. September 2009 23:36
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kannst du beim städtischen bauamt erfragen !!


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 27. September 2009 23:36
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Es kommt darauf an wo Du dies beanstandest. In Städten z.B. ist die Stadt selbst verantwortlich, auf Autobahnen , Bundestraßen u.s.w. ist dies wieder anders geregelt.


koofenix
beantwortet von koofenix am 27. September 2009 23:35
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haften tut der rechtsträger, also der schildanbringungsverantwortliche. nicht zu verwechseln mit dem arbeiter, der es anbringt.


Raaak
beantwortet von Raaak am 27. September 2009 23:34
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das man ein Schild nicht erkennt ist eigentlich nicht möglich, da man aus dem Auto das Schild immer sieht, deshalb ist auch bei Leuten die zu schlecht sehen eine Brille notwendig. Somit kann man das Schild schon früh genug erkennen. Und ein Schild in 50 Meter Höhe werden die mit Sicherheit nicht aufstellen.

Kommentar von B55f9d08cce54dbf071bf0bb6ff64485smallkoofenix am 27. September 2009 23:37

an einer 3.2m hohen brücke steht ein schild, das 3,5m durchfahrthöhe erlaubt. deutlich zu sehen und trotzdem falsch.

Kommentar von 13bc5ca3278c2addf98e2c506e581102smallRaaak am 27. September 2009 23:39

eben deutlich zu sehen, also kann man es nicht übersehen :), oder steh ich grad auf dem Schlauch?

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 27. September 2009 23:39

Schon mal durch Äste geguckt? Früh genug, klar doch, immer!


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