Kirsche69 am 20.10.2008 um 18:55 Uhr
Regelt das jede Gemeinde selbst? Der Kreis? Die Bezirksregierung? Das Bundesland? Problematik: Wir wohnen neben einem großen Kirchengrundstück, auf dem viele viele (schöne) Bäume (Buchen, Ahorn) stehen. Ich harke jedes Jahr so um die 45 - 50 (!) blaue Müllsäcke voller (fremdes) Laub zusammen. An der Grenze zum Bürgersteig hin stehen 5 Ahorn-Bäume. Das Laub fällt direkt auf den Bürgersteig. Unser Bürgersteig ist ebenfalls täglich voller Blätter, da die ja nicht wissen, dass sie nicht zu uns gehören ;o) Das ist alles nicht das Problem, ich reinige beinahe jeden Tag unseren Bürgersteiganteil. Nun hat die Kirche eine neue Aushilfskraft, die das Laub auf ihrem Bürgersteigbereich nicht beseitigt, sondern schön rechts und links auf einen Haufen fegt. Der Gehweg ist somit für ein paar Minuten frei, und die Aushilfe geht dann wieder. Es dauert keine 30 Minuten, dann sind die ganzen Haufen wieder durcheinander geweht oder von spielenden Kindern auseinander getreten worden. Die Blätter liegen wieder in Massen auch auf unserem Bürgersteig. Zum einen habe ich inzwischen einen dicken Hals, weil meine Arbeit völlig umsonst war, zum anderen mache ich mir Sorgen, dass wir trotzdem Schuld sind, wenn auf unserem Bürgersteig jemand wegen des Laubes ausrutscht. Was würdet ihr tun? Kann ich die Kirche bitten, das Laub richtig zu beseitigen? Oder dürfen die so handeln?

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heul
oder hier http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1222154701416.shtml ich ärger mich da übrigens auch immer täglich neu über das laub von anderen grundstücken