Diese Frage steht in der Anlage 1a zum alten BAT! Findest Du mit google oder bei deiner Gewerkschaft.
Grundsätzlich gilt:
Ungelernte: EG 1-3 Angelernte: EG 4-5 Fachschule/Facharbeiter: EG 6 (mit Heraushebungsmerkmalen bis EG 8) Fachhochschulabschluss EG 9 Universität / Master EG 13
Zu beachten ist, dass zusätzlich der TVÜ gilt, der die Eingruppierungen an den alten BAT-Regeln festmacht und entsprechenden Entgeltgruppen (EG) zuordnet. Leider haben viele dabei verloren, so z.B. die Erzieherinnen.
bitmap am 30. Mai 2009 13:19 Kannst du mal konkreter werden, wo da was von Berufsgruppen und deren zugehörigen Eingruppierungen steht?
natürlich im tarifvertrag des öffentlichen dienstes. im prinzip gilt, je mehr eigenständige arbeitund verantwortung, desto höher gruppiert bist du. mitarbeitervertretungen oder die gewerkschsaft verdi geben ebenfalls auskunft, wenn du nach einem direkten beruf fragst.
Nein, da steht es nicht, siehe meine Antwort.
bitmap am 30. Mai 2009 13:18 ''natürlich im tarifvertrag des öffentlichen dienstes.''
Stimmt doch gar nicht. http://www.gew.de/Publikationen_TVoeD.html#Section25008

im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
bitmap am 30. Mai 2009 12:19 Nö, im TVÖD selbst steht das nicht drin http://www.gew.de/Publikationen_TVoeD.html#Section25008