carsten75 am 09.11.2007 um 17:42 Uhr
bin Bodenleger, laut Vertrag 28 Tage, habe aber gehört, daß ich ab 30Jahren Anspruch auf 30 Tage Urlaub habe. Im BUrlG steht nur min 24 Tage, auf der Homepage der Berufsgenossenschaft habe ich auch nichts entdeckt. Gibt es sonst noch ne Möglichkeit?

Da gilt entweder das [arbeits-]vertraglich Vereinbarte oder wenn ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis gilt, dass was im Tarifvertrag geregelt ist. Gilt für dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag? Wenn ja welcher?
Und mit Berufsgenossenschaft hat das nichts zu tun.

Die Berufsgenossenschaft hat auch nichts mit Urlaub zu tun. Es ist nämlich die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn in dem Vertrag 28 Tage steht, dann hast du 28 Tage. Wieso solltest du 30 Tage habe? Das BUrlG wird ja erfüllt.

Tarifverträge sind nur bindend für Unternehmer im entsprechenden Arbeitgeberverband. Daher ist für den Urlaubsanspruch der Arbeitsvertrag ausschlaggebend!
soweit ich weiß ist mein Chef nicht in der Innung, also auch kein Tarifvertrag, denke ich, also gelten wohl nur die 28 Tage(?). Gibt es eine allgemeine Urlaubsstaffelung nach dem Alter?
"Gibt es eine allgemeine Urlaubsstaffelung nach dem Alter?"
Nein. Kannst ja hier http://kURL.de/omojin mal schauen, ob der BRTV zutrifft (die Geltungsbereiche sind recht klar beschrieben). Soweit ich das lese, gilt der für Bodenleger nicht uneingeschränkt. Fraglich für mich ist, was "Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen" heißt.
habs mir gerade angeschaut, sehr informativ, vielen Dank auch!
Der BRTV Bau ist zwar allgemeinverbindlich, aber eben nur für die darin im Geltungsbereich aufgeführten Gewerke bzw. Tätigkeiten!