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Wo kann ich nach meinem Urlaubsanspruch schauen

gefragt von carsten75carsten75 am 09.11.2007 um 17:42 Uhr

bin Bodenleger, laut Vertrag 28 Tage, habe aber gehört, daß ich ab 30Jahren Anspruch auf 30 Tage Urlaub habe. Im BUrlG steht nur min 24 Tage, auf der Homepage der Berufsgenossenschaft habe ich auch nichts entdeckt. Gibt es sonst noch ne Möglichkeit?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 9. November 2007 17:46
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Da gilt entweder das [arbeits-]vertraglich Vereinbarte oder wenn ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis gilt, dass was im Tarifvertrag geregelt ist. Gilt für dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag? Wenn ja welcher?

Und mit Berufsgenossenschaft hat das nichts zu tun.

Kommentar von 491b85fec7ba672439e7ac2e44b5515dsmallcarsten75 am 9. November 2007 17:50

soweit ich weiß ist mein Chef nicht in der Innung, also auch kein Tarifvertrag, denke ich, also gelten wohl nur die 28 Tage(?). Gibt es eine allgemeine Urlaubsstaffelung nach dem Alter?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. November 2007 18:02

"Gibt es eine allgemeine Urlaubsstaffelung nach dem Alter?"

Nein. Kannst ja hier http://kURL.de/omojin mal schauen, ob der BRTV zutrifft (die Geltungsbereiche sind recht klar beschrieben). Soweit ich das lese, gilt der für Bodenleger nicht uneingeschränkt. Fraglich für mich ist, was "Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen" heißt.

Kommentar von 491b85fec7ba672439e7ac2e44b5515dsmallcarsten75 am 9. November 2007 18:07

habs mir gerade angeschaut, sehr informativ, vielen Dank auch!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. November 2007 18:50

Der BRTV Bau ist zwar allgemeinverbindlich, aber eben nur für die darin im Geltungsbereich aufgeführten Gewerke bzw. Tätigkeiten!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 9. November 2007 17:49
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Die Berufsgenossenschaft hat auch nichts mit Urlaub zu tun. Es ist nämlich die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn in dem Vertrag 28 Tage steht, dann hast du 28 Tage. Wieso solltest du 30 Tage habe? Das BUrlG wird ja erfüllt.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 9. November 2007 18:35
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Tarifverträge sind nur bindend für Unternehmer im entsprechenden Arbeitgeberverband. Daher ist für den Urlaubsanspruch der Arbeitsvertrag ausschlaggebend!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. November 2007 18:47

Schon mal was von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen gehört?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 9. November 2007 22:44

Das gibt es nur, sofern eine Firma unter das Entsendegesetz fällt! Sonst NICHT!


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