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Wo kann ich mich beschweren, wenn Handy EVN falsch ist?

gefragt von caternzwerg am 05.06.2008 um 21:54 Uhr

N´abend, wo kann ich mich hinwenden, wenn der Handy-provider (prepaid) bei der Rechnung Gespräche abrechnet, die nicht geführt wurden? Ich hatte für 3 Wochen meine SIM-Karte rausgenommen, um eine andere "leerzutelefonieren". Erst GESTERN habe ich meine "richtige" wieder eingesetzt. Da ich gestern keine Gespräche führen konnte, habe ich bei callmobile mein Konto geprüft, um zu sehen, ob da etwas nicht stimmt (kein Guthaben oder sowas, lag aber an den Unwettern). Dabei musste ich feststellen, daß auf meinem EVN 2 Gespräche aufgeführt wurden, die VORGESTERN an meine Festnetznummer gegangen sein sollen. Kann nicht sein! Die Karte hatte ich immer bei mir. Wohin kann ich mich wenden?


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Hannibal1970
beantwortet von Hannibal1970 am 5. Juni 2008 22:06
1x
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Du kannst Dich nur an Deinen Handyprovider wenden, denn der ist dafür zuständig.

Kommentar von caternzwerg am 5. Juni 2008 22:26

Ja, so weit war ich auch schon. Die schreiben:Selbstverständlich liegt es auch uns daran, daß solche Fehler in Zukunft zu vermeiden, wie auch immer sie entstanden sind. Tatsächlich ist es aber im Nachhinein meist nicht mehr möglich bzw. von Anfang an gar nicht möglich. Von Einstellungsfehlern bis Rufumleitungen ist alles, gewollt oder ungewollt, bemerkt oder unbemerkt, möglich. Sie sehen also, daß trotz aller Bemühungen von unserer Seite aus die Ursachenfindung nicht möglich sein wird. Ist das nicht unverschämt? Das ist doch Betrug! Auch wenn es sich nur um Mini-Beträge handelt - diesmal!!!- es lässt mich an allen bisherigen Abrechnungen zweifeln. Es muß doch eine Möglichkeit geben, sich gegen soetwas zu wehren! Das ist doch eine prima Masche: ich nehme oft angerufene Nummern und füge ein paar Gespräche dazu, das merkt doch normalerweise kein Mensch. So kann man sich ein nettes Zusatzsümmchen ergaunern, die Masse machts.

Kommentar von D70045c01aa19e043af5e20bbacc3793smallHannibal1970 am 5. Juni 2008 23:51

Technisch ist es möglich nachzuweisen, das Du garnicht tel. hast, bzw. das Deine Simkarte garnicht eingebucht war. Und zwar mit den Log-files der Umsetzer. (Habe mal als IT-Spezialist bei so nem Verein gearbeitet.) Der erhebliche Aufwandt, im Verhältniss zur Geldsumme, das nachzuprüfen, veranlasst die aber zu solchen Mitteilungen. Droh denen einfach mit ner Klage, wenn sie es nicht zurückzahlen, denn dann müssten sie es eh Gerichtlich gezwungen nachprüfen. Wenn Du nen Zeugen hast, müssen sie ohnehin beweisen, das Du doch tel. hast. Denn die Beweislast liegt bei denen, da nur sie die techn. Beweisführung haben können.

Kommentar von D5ad28ebe4f90d4fd2fdea2691258726smallRingelkatze am 6. Juni 2008 01:33

Guter Rat!



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