Ich benötige fundierte rechtliche Auskünfte zu Verträgen und Haftungsfragen bei Personengesellschaften.
Vielen Dank für Eure Tipps!!!! Marlies
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"Kostenlose Rechtsberatung": Irrglaube oder Wirklichkeit
Die Rechtsberatung ist in Deutschland den Rechtsanwälten vorbehalten. Rechtsberatung und Besorgung rechtlicher Angelegenheiten dürfen demnach nur von Volljuristen vorgenommen werden, die eine Zulassung haben (geregelt in Rechtsberatungsgesetz). Wer also in rechtlichen Fragen einen Rat erteilt - wenn auch nur kostenlos und unentgeltlich - läuft Gefahr nach Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet zu werden.
Das sagt das Gesetz dazu. Und wer macht Gesetze? Schau dir mal die Berufe der Politiker an.

Solche Auskünfte können dir rein rechtlich schon nicht kostenlos gegeben werden.
Wenn du also solche willst, musst du auch Geld dafür aufbringen.

Erstmal zum Amtsgericht, Berechtigungsschein holen, dann zum Anwalt.

Die meisten Arbeitslosenservice Einrichtungen bieten kostenlose Schuldnerberatungen und auch andere rechtliche Auskünfte an. Frag doch einfach mal nach, selbst wenn es dort nicht entsprechend ist haben diese Listen von Anwälten, welche auch kostenlose Erstauskünfte anbieten. Viel Glück
im internet gibt es mehrere seiten dazu. probiers mal bei google.
svanny am 18. Januar 2009 11:12 Definitiv nicht. Kein Anwalt darf(!) eine kostenlose Rechtsberatung vornehmen.
Im Internet dürfen diese nur allgemeine Fragen mit allgemeinen Antworten beantworten, niemals konkrete Fragen. Entsprechend ist die Auskunft auch nur sehr begrenzt verwertbar.
Ach svanny - endlich jemand, der mir mal aus dem Herzen spricht hier bei GF....
Du mußt zum Amtsgericht für einen Rechtsberatungsschein,dafür brauchst du sämtliche Unterlagen die dein Einkommen betreffen(Hartz4-Bescheinigung,Rentennachweis usw.)!

Irgendwo in einem komunalen Stadtteilzentrum, da gibts kostenlose Rechtsberatungen. Kannst auch beim DPW oder beim Verband für sozialkulturelle Arbeit nachfragen...die AWO und Volkssolidarität auch!
"Das sagt das Gesetz dazu. Und wer macht Gesetze? Schau dir mal die Berufe der Politiker an."
Deine Antwort ist im Grunde richtig - aber was soll der Nachsatz? Warum sollen den Anwälte kostenfrei arbeiten? Tun Ärzte das?? Oder Handwerker?
Eben. In der Werkstatt wird dir auch niemand kostenlos das Auto reparieren. Daher stört diese Regelung absolut nicht. In meinen Augen sogar sehr sinnvoll.
Handwerker verbieten nicht per Gesetz, dass jemad handwerkliche Arbeiten ausführt. Das kann man nur, wenn man am entsprechenden Hebel sitzt.
Wer - ob handwerker oder nicht - handwerkliche arbeiten ausführt, wird sich auch dafür bezahlen lassen. Freundschaftsdienste sind sicherlich möglich - man muss aber immer aufpassen, dass es nicht in den bereich schwarzarbeit geht (gegenseitige Leistungen) Und dass Rechtsberatung und Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch kompetente Personen erfolgen sollte, dient doch wohl dem Schutze der Ratsuchenden. Sonst mach ich doch einfach mal ne Arztpraxis auf - ach neee, das darf man ja auch nur mit entsprechender Qualifikation. ..... Sind auch alle Politiker Ärzte? Oder könnte es nicht sein, dass gewisse Regelungen auch einen Sinn haben?
DH
dabei fällt mir doch glatt noch was ein: Elektriker sind auch Handwerker, oder? Auch da gibts Gesetze, die bestimmte Arbeiten den Elektrikern vorbehalten - gleiches gilt bei Gas. Eben weil man davon Ahnung haben muss....
... und was ist, wenn einem ein Steuerberater einen Vertrag aufgesetzt hat? Der wäre ja demnach unwirksam - oder? LG
Gehört nicht unbedingt zu den Aufgaben eines Steuerberaters. Aber vielleicht hat dein Steuerberater eine entsprechende Qualifikation, die ihn dazu befähigt. In jedem Fall wird der Vertrag nicht unwirksam. Du als Laie kannst ja auch Verträge aufsetzen. Nur ein Anwalt mit Jura Hintergrund hat da dezent mehr Ahnung ;)
nein, ob der Vertrag unwirksam ist bestimmt sich nach den Inhalten und den Parteien. Aber wenn der Steuerberater seinen Kompetenzbereich überschritten hat, hat er gegen das Gesetz verstoßen. Man müsste ihn dann ggf. nicht bezahlen ;-) Allerdings sind Steuerberater in steuerlichen Belangen zur Rechtsberatung und auch Vertretung vor Gericht berechtigt.
Deswegen gibt es ja den Berechtigungsschein,damit der Anwalt nicht umsonst arbeitet und die Armen unter uns sich auch einen Anwalt leisten können!Dann zahlt nämlich der Vater Staat.
in dem Fall handelt es sich aber bestimmt nicht um Arme, wenn es um die Beratung von Personengesellschaften geht!