Jungemama20 am 02.05.2008 um 13:08 Uhr
Ich habe ein Problem. Bin gerade umgezogen und der Hausmeister sagt ich müsste in der alten wohnung den pvc boden bezahlen. Dieser Boden ist aber Minderqualität und beim kleinsten verutschen der Möbel ist sofort ein loch drin und wenn ein buch runterfällt eine delle. Wer kann mir einen Rat geben wer im Recht steht und wo ich ein Gesetz darüber im Internet finden kann das ich es gegebenfalls vorlegen kann. Danke!!!

Hier sind alle gültigen Gesetze und Verordnungen von A - Z. Sogar topaktuell!
Geh mal auf diese Seite: http://club.womenweb.de/vorlagen/forum.asp?modul=9&nrt=128817&nrr=208&am... Ansonsten würde ich dir raten, dich an den Mieterverein zu wenden. Viel Glück GiselaR

schau einfach mal unter Mietrecht usw. der Bundesgerichtshof kann Dir da nicht helfen....

Sofern der Teppichboden zur Mietsache gehört, und Sie ihn nicht vom Vormieter in Ihr Eigentum übernommen haben, ist der Vermieter dazu verpflichtet, ihn nach Abnutzung auszutauschen. Denn der Vermieter ist nach § 535 BGB zur Erhaltung und Instandhaltung der Mietsache verpflichtet.
Das hätten die Richter/innen am BGH vielleicht gerne, eine Gesetzgebungskompetenz steht ihnen jedoch nicht zu.
Du benötigst Unterstützung vom für dich örtlich zuständigen Mieterverein.
Wenn es denn "Minderqualität" gewesen sein sollte, warum wurde dieser Umstand nicht unverzüglich nach Einzug, spätestens aber nach den ersten Schäden bemängelt?
Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten.
Bei normaler Abnutzung muss ein Mieter keinen Bodenbelag bei Auszug ersetzen. Ein PVC-Boden oder auch Teppichboden gilt nach rund 10 Jahren sowie so als abgeschrieben und müsste vom Vermieter erneuert werden.
Bei offensichtlichen Schäden aber am Bodenbelag ist der Mieter zum Ersatz verpflichtet. Der Vermieter muss sich aber alt gegen neu anrechnen lassen.