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Wo kann ich anfragen, ob ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt wurde ?

gefragt von Bubel3 am 16.04.2008 um 10:27 Uhr

Urheberrechtsmahner erhalten nur über ein Strafanzeige und dadurch ausgelöstes Ermittlungsverfahren den Eigentümer einer IP Adresse. Die Ermittlungsbehörden informieren nicht automatisch über die Einstellung eines Verfahrens. Diese Information sind aber für den später evtl. zivilrechtlich angemahnten IP Besitzer wichtig.


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 16. April 2008 10:30
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Zuständig ist die Staatsanwaltschaft, wo der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallK v C am 16. April 2008 10:36

... oder die des Tatortes? Ich bin mir gerade nicht ganz sicher.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 16. April 2008 10:41

Denke bspw. an Urheberrechtsverletzer, die ihren Sitz im Ausland haben und/oder ständig umfirmieren.


K v C
beantwortet von K v C am 16. April 2008 10:29
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Sende eine Anfrage an die bearbeitende Staatsanwaltschaft, dann erhälst Du als Anzeigeerstatter oder Geschädigter die Antwort.

Kommentar von Bubel3 am 16. April 2008 10:54

Welche Staatsanwaltschaft bearbeitet ? beim Wohnsitz des Beschuldigten ? beim Sitz des Providers ? beim Sitz des Anzeigenerstatters ?

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallK v C am 16. April 2008 11:01

Bubel3 - wie Du ja unten siehst, sind wir uns nicht so ganz sicher. Rufe doch einfach bei "Deiner" Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht vor Ort an und erkundige Dich. Die Frage über die Zuständigkeit geht ja auch per Telefon.


anonym
beantwortet von Rolfe am 16. April 2008 13:53
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Bei Erwachsenen gilt das sog. Tatortprinzip. Zuständig ist also die Staatsanwaltschaft, in deren Einzugsgebiet die Tat begangen wurde. Sollte es sich beim Täter um eine Firma handeln, kann auch der Ort der Niederlassung zuständigkeitsbegründend sein. Das "handeln" aber die Staatsanwaltschaften unter sich aus...


anonym
beantwortet von Werniman am 24. Juli 2008 18:27
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Nur rein interessehalber:Warum soll diese Information später noch wichtig sein ? Der Staatsanwalt bearbeitet nur die strafrechtliche Sicht der Angelegenheit und die wird in der Regel eingestellt. Und bevor das nicht erledigt ist,hat der Abmahner keine Möglichkeit,an die Ermittlungsakte (da steht die ermittelte Adresse zur IP drin) zu kommen. Soll heißen:Wenn du ne Abmahnung kriegst,ist die strafrechtliche Sache längst Geschichte. Übrigens hat die Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens keinerlei Einfluß auf das eventuelle zivilrechtliche Verfahren,das sind vollkommen unterschiedliche Bereiche.




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