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Wo ist gesetzlich geregelt, dass ein Vermieter die günstigste Gebäudeversicherung abschließen muss ?

gefragt von annesignal am 21.03.2009 um 22:42 Uhr

Es geht um die Frage, wie umfangreich der Vermieter verpflichtet ist, Vergleiche einzuholen. Denn es kommt ja bei der Gebäudeversicherung nicht nur auf den Beitrag an, sondern, was alles darin versichert ist. Und der Vermieter hat ja ein berechtigtes Interesse, dass er einen guten, ausreichenden versicherungsschutz hat. Und das ist nicht immer der billigste.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 21. März 2009 22:46
5x
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Es ist nicht gesetzlich geregelt, dass der Vermieter die "günstigste" Versicherung abschließen muss.


holsch
beantwortet von holsch am 21. März 2009 22:43
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in dem gesetz wo steht, welcher der günstigste versicherer ist

Kommentar von annesignal am 22. März 2009 19:39

was soll das denn heißen ??


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 21. März 2009 22:53
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Das kann nicht stimmen, weil ja sonst alle die gleiche Versicherung haben müssten. Der Vermieter muss die aussuchen, die ihm am Besten erscheint, also Preis-Leistungs-Mäßig. Der Mieter hat da eigentlich kein Mitspracherecht, da es ja um sein Eigentum geht (und nicht um das des Mieters), für das Eigentum des Mieters gibt es die Haftpflicht- oder die Hausrats-Versicherung.

Mir wurde das mal so erklärt:

  • Hausrat: wenn das Haus auf den Kopf gestellt wird und was dann rausfällt = Hausrat,

  • Gebäude: Das was drin bleibt, wenn das Haus auf den Kopf gestellt wird. Das ist idR nur Eigentum des Vermieters.

  • Haftpflicht müsste ja klar sein = wenn man Schäden an anderem Eigentum macht.


Gadenja
beantwortet von Gadenja am 21. März 2009 22:46
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Der darf sich an die Versicherung seiner Wahl wenden.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 22. März 2009 14:40
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Ich schliesse mich hier DaSu81 an.

Auch du machst den Fehler von vielen. Du implizierst das alle Versicherungen gleich sind wenn man nur ein paar Eckdaten wie Versicherungssumme vergleicht.

Dabei sind die Bedingungen extremst unterschiedlich. Das merken die Leute dann wenn nicht gezahlt wird und auf die Versicherung geschimpft wird. Die kann nur meistens nichts dafür das die Leute sich nicht richtig informieren.

Deine Aussage ist ungefähr so wie:

Wie kann ich feststellen welches Auto das Günstigste ist: 4 Räder, Motor, Lenkrad.

Also Dacia Logan, Mercedes S KLasse sind identisch. Und innerhalb der S KLasse alle Ausstattungsvarianten ;-)

Kommentar von annesignal am 22. März 2009 19:41

Du scheinst meine Frage nicht gelesen zu haben !

Kommentar von Ingeruhn am 24. März 2009 14:57

So ist es, aber einem Mieter sowas beizubringen, ist wie wenn einem Elefanten, das auf den Baum steigen, beibringen möchtest. Zwecklos. Der soll doch zu seinem Mieterverein


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 21. März 2009 22:47
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Ich glaube, bei einer Immobilie gibt es Punkte, die versichert sein müssen. Alles andere ist freiwillig und als Mieter gibt es da auch keinen Anspruch, dass der Eigentümer mehr versichert, als er muss.
Ebenso gibt es m.W. auch keinen Anspruch, dass der Eigentümer die billigste Versicherung auswählt. Alle Angaben ohne Garantie...


anonym
beantwortet von Ingeruhn am 24. März 2009 14:55
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Das Gebäude ist Eigentum des Vermieters. Der Vermieter such die für sein Gebäude in Frage kommende Versicherung (Pflichtversicherung). Als Mieter suchst Dir am besten eine Mietwohnung, wo Dir die Versicherung zusagt. Aber bevor den Mietvertrag untershrieben hast.


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