Bei welcher Höchstgrenze ist die gesetzliche Regelung für Betreuungskosten? Ist das bei jedem gleich oder ist das z.B. bei Selbstständigen anders geregelt?

Betreuungskosten Seit 2002 können Eltern und Alleinerziehende für Kinder unter 14 Jahren Betreuungskosten für Kindergarten, Hort und Tagesmutter geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Elternteile berufstätig bzw. in der Ausbildung sind (bzw. die/der Alleinerzeihende) oder aus gesundheitlichen Gründen eine Betreuung engagieren müssen. Ein Eigenanteil von 1548,- ? (Alleinerziehende 774,- ?) pro Kind muss jedoch von den Eltern eingebracht werden. Nur darüber hinausgehende Ausgaben werden vom Finanzamt berücksichtigt; maximal ist nur ein Abzug von 1.500,- ? /Jahr (Alleinerziehende 750,- ?/Jahr) möglich. Weitere Fragen zu diesem Thema lassen sich bereits in wenigen Minuten in einem telefonischen Beratungsgespräch von Anwälten beantworten. http://www.finanzfrage.net/frage/hoechstgrenze-kinderbetreuung-fahrtkosten