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Wo ist die Grenze zu unerlaubter Rechtsberatung?

gefragt von puetagoras am 02.06.2007 um 20:48 Uhr

Hier werden häufig Fragen zu rechtlichen Themen gestellt. Gestern fand ich einen Hinweis, dass Rechtsberatung in diesem Rahmen nicht erlaubt sei. Wo ist denn die Grenze zwischen einem einfachen Tipp zu einer juristischen Frage und einer Rechtsberatung?


Reply


Kabark
beantwortet von Kabark am 2. Juni 2007 21:06
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Jede Auskunft zu rechtlichen Fragen stellt eine Rechtsberatung dar. Es ist nichts dagegen zu sagen, eine "persönliche Meinung" zu äußern, aber sie sollte auch als solche gekennzeichnet sein. Ansonsten warten schon viele Abmahnungs-"Anwälte".


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 2. Juni 2007 21:09
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Jede juristische Beratung, die über eine normale Diskussion hinaus geht, bezeichnet man als unerlaubte Rechtsberatung.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 2. Juni 2007 21:35

also wäre diese Antwort auch eine Rechtsberatung ;-)

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 2. Juni 2007 22:01

Jetzt nicht mehr...;-)


FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe
beantwortet von FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 2. Juni 2007 21:51
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Ich würde es nicht riskieren, ein hier erhaltene 'Rechtsauskunft' im Ernstfall zu erproben. Vermutlich fällt der Richter vor Lachen vom Stuhl.


anonym
beantwortet von Bruno am 3. Juni 2007 01:26
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Laeppisch. Eine persoenliche Erfahrung in rechtlichen Dingen ist im engen Sinn keine Rechtsberatung. Es ist ein Erfahrungsbericht und da habe ich einen Hinweis, dass Anwaelte vor der eigenen Tuer kehren sollen, wurde doch bei meiner Scheidung, einfachheitshalber gegenueber dem Gericht behauptet, ich haette Wohnsitz in Deutschland gehabt. Was ich bestritt, da nicht wahr. Das Gericht schluckte, was der Anwalt behauptet.


anonym
beantwortet von Rolfe am 2. Juni 2007 23:05
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Nach dem Rechtsberatungsgesetz darf niemand - ausser den im Gesetz benannten Berufsgruppen oder Verbänden (z.B. Verbraucherzentralen) - "fremde Rechtsinteressen geschäftsmässig" wahrnehmen. Dieses Gesetz soll noch in diesem Jahr gelockert werden, aber nur hinsichtlich des zulässigen Personenkreises. Aber: wo kein Kläger, da kein Richter. Ausserdem ist es keine Straftat, dagegen zu verstossen, sondern nur eine Ordnngswidrigkeit.







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