"Bier ist ein Grundnahrungsmittel" soll in der bayrischen Verfassung stehen und damit in der Pause des Arbeitstages verfassungsmässig erlaubt sein. Kann mir jemand den Artikel und Absatz sagen?

"Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll"
Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi eine Maß (bayerische Maß = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller ( Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig ) bei Androhung unten aufgeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.
Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer ( = enthält 60 Maß ) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.
Gegeben von Wilhelm IV., Herzog von Bayern, am Georgitag zu Ingolstadt Anno 1516

Nettes Gerücht.
Such mal schön:
http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/gleichstellungsbeauftragte/downloads/ba...
Darin hatte ich schon vor meiner Fragestellung gesucht, aber nix gefunden.
WolfRichter am 15. September 2008 22:16 Fein - und was lernen wir daraus?

In der Aktuellen Verfassung wird das bestimmt nicht mehr stehen... In einer Früheren halte ich das für durchaus möglich da Bier allgemein ein Grundnahrungsmittel war was selbst Kinder getrunken haben.
es gibt nur ein reinheitsgebot, alles andere ist mir nicht bekannt
Das ist nicht die Verfassung Bayerns.