ErsterSchnee am 04.08.2009 um 7:55 Uhr
Bin ich blind oder gibt es das tatsächlich nicht?
Im Elster-Forum bin ich auch nicht fündig geworden und www.finanzfrage.net will mein PC aus welchen Gründen auch immer nicht öffnen...
Vorausszahlungen kann nur das FA selbst eingeben/berücksichtigen. Im Formular sind dafür keine Vorkehrungen getroffen.

Vorauszahlungen für Umsatzsteuer sind mir neu und nicht üblich. Solltest du eine geleistet haben veranlasse die Zahlung neben Steuernummer gibst du den Gesamtbetrag an abz. Vorauszahlung xy. Zahlbetrag ergänzen und ab. Verwechselt du hier etwas mit der Sondervorauszahlung? Dies ist ein ganz anderer Schuh und hat auch einen anderen Hintergrund.
ErsterSchnee am 7. August 2009 15:29 Nein, Du verwechselst Einkommensteuer mit Umsatzsteuer. :-)

Legt nicht das Finanzamt selber eine etwaige Vorauszahlung nach einer Steuererklärung fest?
ErsterSchnee am 4. August 2009 08:12 Ja, aber genau diese Vorauszahlungen will ich dann eingeben, um in der Steuerberechnung meine Nachzahlung/Erstattung korrekt errechnen zu lassen.
Danke, also liegt es doch nicht an mir...