Wo finde ich rechtliche Grundlagen - Rausarbeiten wegen Feiertag - Teilzeit?
Ich arbeite in Teilzeit als Servicekraft im Einzelhandel. Meine Servicetage sind regelmäßig Mo, Die, Do und Fr. Für meinen freien Tag habe ich mir Arzttermine geholt. Nun bekam ich zu Beginn der Woche Post meiner Firma. Wegen dem Feiertag am Donnerstag müsste der Service entweder vorgezogen werden, dass wäre in meinem Fall Mittwoch, oder nachgearbeitet werden, das wäre Freitag (mein genehmigter Urlaubstag).
Ich habe darauf hin Teamleiter angerufen und mitgeteilt, dass ich für meinen freien Servicetag div. Arzttermine genommen habe und erst diese Woche von der Regelung Mitteilung bekommen habe. Antwort: das ist schon immer so gewesen. Damit kann ich nun garnichts anfangen. Ich habe das Gefühl, die Firma besch.. mich um die Zahlung des Feiertags. Es wäre hilfreich, wenn ihr mir Paragrafen nennen könntet, womit ich meiner Firma entgegen treten kann. Vielen Dank schon jetzt!
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Hallo,
das ist im Endgeldfortzahlungsgestz genau geregelt:
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.
(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.
Du hast demnach einen Anspruch auf den bezahlten Donnerstag.
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Wenn ein Arbeitstag auf einen Arbeitstag fällt muß der Tag bezahlt werden,der muß nicht nachgeholt werden.Das ist das Recht Gewerkschaft ansprechen,oder den Betriebsrat
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Du hast natürlich auch am Feiertag Anspruch auf deinen Lohn, ob du arbeitest oder nicht. Wenn du am Freitag genehmigten Urlaub bekommen hast darf die Firma nicht so einfach den Urlaub wieder streichen.
Kommentar von huegelchenhuegelchen 04.06.2011Danke für Deine Antwort. Die Firma hat meinen Urlaub nicht gestrichen. Ich soll die Arbeit, die ich donnerstags erledige auf den Mittwoch vorziehen.
Kommentar von kanne86kanne86 04.06.2011da das dein freier Tag ist können die nicht so einfach Arbeit anordnen, es sei denn jemand ist krank und ohne eine zusätzliche Arbeitskraft würde der Laden still stehen.Trotz allem müssten die dir diesen zusätzlichen Arbeitstag aber bezahlen wenn du dann arbeitest.Ich würde deine Entscheidung davon abhängig machen ob du noch in der Probezeit bist oder nicht.
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Ich habe schon überlegt Mitglied in der Gewerkschaft zu werden. Einen Betriebsrat gibt es in diesem Sklaventreiber-Betrieb leider nicht.
Wahrscheinlich wird Dir nichts anderes über bleiben,und die rechtswidrich geforderte Nacharbei zu machen.tut mir leid