Chwasc am 08.03.2009 um 13:44 Uhr
Fall:Ein Mitarbeiter einer Firma wird vom Lademeister zur Beladung eines LKW abgestellt. Der LKW-Fahrer wartet bereits ungeduldig. Da der Mitarbeiter nach Ansicht des Fahrers zu langsam arbeitet, greift dieser zu einem Hubwagen und hilft ihm dabei. Nun fällt aber eine Palette um. Die Ware wird beschädigt. Wer kommt für den Schaden auf? Wo kann ich sowas nachlesen?

schwierige Rechtslage, normaler Weise haftet man bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.
Hier hat der Fahrer selbst die initiative ergriffen, obwohl er für die Tätigkeit nicht eingeteilt war udn auch kein Mitarbeiter des Betriebes. deshalb könnte die Versicherung die Leitung verweigern.
Auf der anderen Seite hat der Verlader die Hilfe zugelassen (? hat er).
Ein Fall für den Anwalt

Zu den Pflichten des Verladers gehört die ordentliche Beladung und Sicherung des Gutes auf den zum Transport bereitgestellten LKW. Lässt der Verlader das Eingreifen des Fahrers zu, oder beauftragt ihn damit die Verladung in Eigenregie zu führen so ist ausschließlich der Verlader für Güterschäden verantwortlich.

Fuer Missgeschicke bei der Arbeit haftet wohl immer der jeweilige Betrieb. Es sei denn man handelt grob fahrlaessig etc. Arbeitet der Fahrer denn in der gleichen Firma?
birgonia am 8. März 2009 14:31 Hmm, keine Antwort.
Ich wuerde ausserdem gerne wissen wollen:
Gibt es eine bei einem der Beteiligten eine Berufshaftpflichtversicherung?
War der Fahrer alleine schuld, dass die Palette umfiel?
Die Ware gehoert wiederum einer 2. bzw. 3. Partei?
Wie hat sich der Verlademeister bzw. Mitarbeiter verhalten als der Fahrer anfing zu helfen? Ich finde es nicht ungewoehnlich, dass LKW-Fahrer selbst be-/entladen.
Ich denke es ist im Vertrag bzw. den AGB geregelt.

Der der die Sache beschädigt muss haften. Wenn die Palette deshalb gefallen ist, weil der Fahrer eingegriffen hat, dann der. Schau mal im BGB im Bereich § 823 BGB.
Das ist eine Prüfungsfrage zum Fachlagerist