gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wo finde ich Rechte und Pflichten eines Verladers.

gefragt von ChwascChwasc am 08.03.2009 um 13:44 Uhr

Fall:Ein Mitarbeiter einer Firma wird vom Lademeister zur Beladung eines LKW abgestellt. Der LKW-Fahrer wartet bereits ungeduldig. Da der Mitarbeiter nach Ansicht des Fahrers zu langsam arbeitet, greift dieser zu einem Hubwagen und hilft ihm dabei. Nun fällt aber eine Palette um. Die Ware wird beschädigt. Wer kommt für den Schaden auf? Wo kann ich sowas nachlesen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

LKW (389)
Ladevorschriften (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 8. März 2009 13:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

schwierige Rechtslage, normaler Weise haftet man bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.

Hier hat der Fahrer selbst die initiative ergriffen, obwohl er für die Tätigkeit nicht eingeteilt war udn auch kein Mitarbeiter des Betriebes. deshalb könnte die Versicherung die Leitung verweigern.

Auf der anderen Seite hat der Verlader die Hilfe zugelassen (? hat er).

Ein Fall für den Anwalt

Kommentar von Baf36ee825bba8646349b5d261ec9875smallChwasc am 9. März 2009 11:54

Das ist eine Prüfungsfrage zum Fachlagerist


Weitere gute Antworten


Benjy
beantwortet von Benjy am 9. März 2009 10:56
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zu den Pflichten des Verladers gehört die ordentliche Beladung und Sicherung des Gutes auf den zum Transport bereitgestellten LKW. Lässt der Verlader das Eingreifen des Fahrers zu, oder beauftragt ihn damit die Verladung in Eigenregie zu führen so ist ausschließlich der Verlader für Güterschäden verantwortlich.


birgonia
beantwortet von birgonia am 8. März 2009 13:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Fuer Missgeschicke bei der Arbeit haftet wohl immer der jeweilige Betrieb. Es sei denn man handelt grob fahrlaessig etc. Arbeitet der Fahrer denn in der gleichen Firma?

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 8. März 2009 14:31

Hmm, keine Antwort.
Ich wuerde ausserdem gerne wissen wollen:
Gibt es eine bei einem der Beteiligten eine Berufshaftpflichtversicherung?
War der Fahrer alleine schuld, dass die Palette umfiel?
Die Ware gehoert wiederum einer 2. bzw. 3. Partei?
Wie hat sich der Verlademeister bzw. Mitarbeiter verhalten als der Fahrer anfing zu helfen? Ich finde es nicht ungewoehnlich, dass LKW-Fahrer selbst be-/entladen.

Kommentar von Baf36ee825bba8646349b5d261ec9875smallChwasc am 9. März 2009 11:53

Das ist eine Prüfungsfrage zum Fachlageristen.

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 9. März 2009 21:19

Puhh, Glueck gehabt! :-)


Rennschnecke
beantwortet von Rennschnecke am 8. März 2009 13:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke es ist im Vertrag bzw. den AGB geregelt.


magura99
beantwortet von magura99 am 8. März 2009 13:49
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der der die Sache beschädigt muss haften. Wenn die Palette deshalb gefallen ist, weil der Fahrer eingegriffen hat, dann der. Schau mal im BGB im Bereich § 823 BGB.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.