Habe ein Unfallauto gekauft und brauche jetzt einen Link der mich zu den §-en leitet!
Das sind im Besonderen die §§ 433 ff. und im Allgemeinen der gesamte Allgemeine Teil des BGB.
Ff. steht übrigens für fortfolgende.
Allerdings werden Dir die Paragraphen alleine nicht viel nützen. Du solltest den kompletten Sachverhalt schildern. Am besten ohne irgendwelche Wertungen wie z.B., dass es sich um ein Unfallauto handelt. Benenne in so einem Fall lieber den Mangel am Fahrzeug.
schau dir die §§ 433 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/
gruß

In Deutschland gibt es eine Vertragsfreiheit. Wenn Du uns Dein Problem schilderst kann Dir bestimmt besser geholfen werden.
bitmap am 12. Mai 2009 21:17 ''In Deutschland gibt es eine Vertragsfreiheit.''
Man kann aber nicht einfach wild drauf los vereinbaren.
regideur am 12. Mai 2009 21:25 Im Prinzip schon. Viel wird da nicht eingegriffen.
Da braucht ihr nur meine Frage 50 PLus Antworten anschauen! Da sind einige Details drin! Würde ich gerne zu den Antworten auch die Paragraphen lesen!