steht im Vertrag. Bei VOB 4 Jahre, Vertrag nach BGB 5 Jahre. Eletrische Geräte meist 2 Jahre. Zusätzliche Vereinbarungen stehen immer im Bauvertrag z.b. Gewährleistung auf tragende Teile "10 Jahre", "15 Jahre",... Ziegel "30 Jahre" usw. Es gibt keine allgemeingültige Regelung. Am besten für den Käufer ist die Gewährleistung nach BGB (bürgerliches Gesetzbuch). Für den Unternehmer ist das beste nach VOB
Neubau eines Hasenstalls, einer Hundehütte, oder wovon schreibst du.
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eines Hauses oder einer wohnung!