23Jenny23 am 04.07.2009 um 12:00 Uhr

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): In dem sperrigen Begriff steckt ein buchhalterisches Verfahren, mit dem sich der Gewinn leicht für das Finanzamt ermitteln lässt. Keine doppelte Buchführung, keine Bilanz – nur die Einnahmen und Ausgaben sind zu erfassen. Aber: Nicht jeder Gründer kann zu diesem Verfahren greifen.
Es wurde von Eddali schon erwähnt, alle Kosten mit Beleg von den Einnahmen abziehen, was verbleibt ist der Reingewinn, dies greift nur bis zu einer Jahressumme von 500.000,-- Euro und 50.000,-- Euro Gewinn.

auf der einen Seite alle Ausgaben, die Du für das Geschäft tätigst und auf der anderen alle Einnahmen. Dann die Ergebnisse gegeneinander aufrechnen und schon fertig.

Das findest Du inclusive eines Online-Tools hier: http://www.subscriptio.de/eur/introduction.php5