Mein Freund arbeitet in der Möbelbranche und wir würden sein Unternehmen gern telefonisch bei dem einen oder anderen potenziellen Kunden vorstellen. Nun ist Telefonwerbung an sich ja verboten- gibt es klare Regeln, was unter Telefonwerbung fällt? Ist es schon verboten, einfach auf die Existenz seines Unternehmens hinzuweisen?

Denk überhaupt erst nicht darüber nach. Fremde Menschen am Telephon zu behelligen ist ein Eingriff in deren Privatsphäre.
Wenn es hier um die Vorstellung einer Firma bei einer Firma geht, ist das nicht verboten. Die unerlaubte Werbung per Telefon, sogenannte cold calls, gilt nur bei Menschen wie du und ich, also Verbrauchern.
Akquise und auch Kaltakquise sind im Geschäftsleben üblich. http://tinyurl.com/295e7l

Ausschlaggebend ist nicht der Inhalt oder die Wortwahl beim Anruf ("ich biete ihnen Produkt xy an" oder "ich möchte sie auf das Möbelhaus xyz aufmerksam machen".
Ausschlaggebend ist, dass du keine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers hast, dass du ihn überhaupt anrufen darfst. Deine Worte spielen gar keine Rolle - das Telefonklingeln reicht schon als Belästigung.
Wenn du die Möbel einem Gewerbetreibenden anbieten möchtest, ist das etwas lockerer. Für Anrufe bei Nicht-Verbrauchern brauchst du die mutmaßliche Einwilligung.
Übrigens, Gestalten, die bei mir Kaltaquise probiert haben stehen nun auf meiner lebenslangen schwarzen Liste. Nichts wird mehr von diesen Quälgeistern gekauft, im Verwandten und Bekanntenkreis empfehle ich: Kauft dort nicht, die machen Telefonterror.
Ignatius am 17. Juli 2007 20:21 Ergänzend würde ich hier gerne den Link zum Bundesjustizministerium in den Gesetztestext des UWG §7 setzen, das funktionierte aber eben nicht richtig.
fengshui am 17. Juli 2007 21:16
Ignatius am 17. Juli 2007 23:29 Nee, vorhin ging das nicht mehr. Ich habe 4x versucht einen Link einzubringen. An der Stelle blieb der Bildschirm anschließend weiß.
Ignatius am 17. Juli 2007 23:37 Weil aus irgendeinem unbekannten Grund mein Link zum Gesetzestext des UWG hier nicht erscheinen kann, hier ein Auszug aus dem Gesetz:
§ 7 Unzumutbare Belästigungen
(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen
1. bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der Empfänger diese Werbung nicht wünscht; 2. bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung; 3. bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt; 4. bei einer Werbung mit Nachrichten, bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

telefonisch würde ich nicht grad auf die existenz meines unternehmens hinweisen.
denke, das macht nicht so den besonderen eindruck.
außerdem kann der andere ja gar nicht sehen und wissen wer der in der leitung ist.
dann lieber paar prospekte oder briefe an die potentiellen kunden verschicken und sich in denen vorstellen.

ihr könntet das womöglich umgehen, indem ihr Kunden für potientielle Kunden werben lasst. So weit mir das bekannt ist, ist das nicht strafbar. Könnte ja eine Kleinigkeit für die schon Kunden rausspringen. LG Lotusblume
Lotusblume12 am 17. Juli 2007 19:46 Der Existenshinweis würde mich belästigen :))

Verboten ist Telefonwerbung ohne Einverständnis des Angerufenen oder laufende Geschäftsbeziehung.
Werbung ist aber auch schon "Kundeninformation" oder "Aufmerksamkeitserregung"...