Wo fängt Steuerhinterziehung an?
Hallo Liebe Community, ich stelle mir eine Frage & bitte spart euch blöde Bemerkungen. Wenn man Hartz IV Empfänger ist & vom Jobcenter eine Wohnung bezahlt bekommt & Woanders Schläft (sich woanders aufhällt) & das nicht meldet wenn man längere Zeit sich nicht in seiner Wohnung auffhällt, ist dies einer Straftat, weil ich gehört habe das man das melden muss & was wären die konsequenzen wenn man das nicht einhällt ?
6 Antworten
Oh Mann, gibt es doofe Antworten!
Also: Wichtig ist, dass du täglich deinen Briefkasten leerst und sich dein gewöhnlicher (!) Aufenthalt in dieser Wohnung befindet.
Wenn du weg möchtest, gibst du einfach ab dem ersten (!) Tag Bescheid bei deinem Arbeitsvermittler - nicht Leistungssachbearbeiter - und alles passt.
Du kannst nämlich nach Genehmigung 21 Tage pro Kalenderjahr bezahlt ortsabwesend sein.
Solltest du ungenehmigt weg sein, gibt es keine Sanktion, sondern die Leistungen werden für diesen Zeitraum zurückgefordert.
Also: wenn du möchtest, darfst du ruhig mal wo anders nächtigen, wenn du regelmäßig deinen Briefkasten Leerst. Ansonsten anrufen und fertig ☺
danke sehr.
Soviel ich das weißt musst du ja erreichbar sein für das Jobcenter, d.h. du musst sicher stellen das deine Post regelmäßig gelesen wird.
Verpasst du wegen Abwesenheit einen Termin warst du "Unerlaubt Ortsabwesend" und kassierst eine entsprechende Saktion.
Sollte es eine Ausnahme sein das du mal 2 Wochen am Stück weg bist melde dies bei deinem SB an und es gibt keine Probleme.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Mit Steuerhinterziehung hat das nichts zu tun. Das nennt man eher Sozialbetrug.
Du lässt dir vom Staat eine Wohnung zahlen, obwohl du ganz wo anders wohnst.
Da du als Hartz4 Empfänger keine Steuern zahlst kannst du auch keine Steuerhinterziehung begehen.
wenn man länger als 6 Wochen am Stück in einer anderen Wohnung als dem Meldewohnsitz wohnt dann wird nicht mehr von einem Besuch ausgegangen. Solange du regelmäßig in deine Meldewohnung zurückkehrst und deine Post bearbeitest sehe ich hier keinen Verstoß.
Weder noch solange du du (zeitweise) in die Wohnung zurückkehrst.
Ein Hartz IV Empfänger kann keine Steuern hinterziehen, da er außer der MwSt keine Steuern bezahlt!
Und wer es als Hartz IV Empfänger schafft, USt. zu hinterziehen, der hat schon fast einen Orden dafür verdient.
würde nach den 6 wochen eine straftat statfinden oder würde man nur probleme mit dem jobcenter bekommen ?