Unterhaltspflicht
Die Unterhaltspflicht ist nicht vom Aufenthaltsort abhängig. Wenn der unbekannt ist, ist ja auch der Aufenthaltsort des Vaters oder der Mutter, bei dem das Kind lebt, unbekannt. Ich würde mich an das zuständige Jugendamt wenden. Und wenn die auch nicht weiter wissen, kann man Gelder, die zu zahlen sind, auf ein Konto der sog. Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts einzahlen - in diesem Fall des Amtsgerichts Ihres Wohnortes, weil der andere ja nicht bekannt ist.
An "Rolfe" - Danke für den Tip !
Tipp schreibt man neuerdings mit doppel-P