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Wo erfahre ich ob ich noch unterhaltspflichtig bin wenn ich den Aufenthaltsort des Kindes nicht kenne?

gefragt von ps1954ps1954 am 07.12.2006 um 15:59 Uhr

Unterhaltspflicht


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anonym
beantwortet von Rolfe am 9. Dezember 2006 21:28
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Die Unterhaltspflicht ist nicht vom Aufenthaltsort abhängig. Wenn der unbekannt ist, ist ja auch der Aufenthaltsort des Vaters oder der Mutter, bei dem das Kind lebt, unbekannt. Ich würde mich an das zuständige Jugendamt wenden. Und wenn die auch nicht weiter wissen, kann man Gelder, die zu zahlen sind, auf ein Konto der sog. Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts einzahlen - in diesem Fall des Amtsgerichts Ihres Wohnortes, weil der andere ja nicht bekannt ist.

Kommentar von Simple_avatar8smallps1954 am 10. Dezember 2006 15:26

An "Rolfe" - Danke für den Tip !

Kommentar von Simple_avatar8smallps1954 am 11. Dezember 2006 14:02

Tipp schreibt man neuerdings mit doppel-P


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