Nimmt das ein Tierarzt an oder wo bringt man das hin, wenn man es nicht vergraben möchte?
hmm auf den müll würde ich es aufjedenfall nicht tun!!! Begraben wär eigentlich die beste möglichkeit, glaub mir!!
Das Tier ist zu seinen Lebzeiten immer ein treuer Begleiter des Menschen und falls es mal versterben sollte, würde ich es niemals beim Tierarzt oder sonstwo lassen. Ich würde es im Garten oder an einer Stelle begraben, wo ich es hin und wieder besuchen kann. camper.

Man kann es in die Tierklinik bringen. Da bekommt man Hilfe dabei

Ja, der Tierarzt nimmt es an (zumindest meiner). Dann gibt es da noch die Tierkörperverwertung.
wenn du es nicht in deinem garten beerdigen willst, dann kümmert sich der tierarzt (gegen gebühr) darum

Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage Deiner Stadt.

In der Regel bringt man es in die Abdeckerei.
Bei uns ist die im ortsansässigen Schlachthof, die Verbrennen dann die Kadaver.
Wenn Du das nicht möchtest bleibt Dir nur der Tierfriedhof und das kostet.
Das kommt wohl ein wenig auf das Tier, die Todesursache und die Verhältnisse vor Ort an.
"Eigentlich" sollten an ansteckenden Krankheiten gestorbene Tiere in die Tierkörperbeseitigungsanstalt, genauso wenn du keinen Karten hast. Uneigentlich habe ich schon diverse Hamster und eine Katze im Stadtpark vergraben....
Einen Mini-Fisch kann man vielleicht auch einfach die Toilette runterspülen :-)
ENTSORGEN???
Hier geht es doch nicht um ne´ kaputte Waschmaschine!
...
also Meine 2 hasen sind auch schon gestorben,mein vater hat sie begraben. du musst ihn ja nicht selber begraben,frag deine mutter oder deinen vater.aber ENTSORGEN?? Du hatest dein tier doch lieb und du würdest auch nicht einfach i-wo gelassen werden wollen wenn du tot bist.begraben ist das beste.
Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel dürfen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz im Garten begraben werden. Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben ist. Zudem müssen einige Vorschriften beachtet werden. Der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, und zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden. Das tote Tier sollte in ein leicht verrottendes Material - zum Beispiel eine Wolldecke - gewickelt und mit einer Erdschicht von 50 Zentimetern bedeckt werden.
http://www.tierheim-lahr.de/html/letzte_ruhe.html