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Wo darf man mit einem Quad (Straßen bzw. Offroad) fahren, ohne das der Versicherungsschutz erlischt?

gefragt von ChristophRoth am 15.10.2008 um 17:50 Uhr

Wie ist ein Quad versichert? Auf welchen Straßen darf man fahren, wie sieht das offroad aus? Muss es Privateigentum sein oder darf man auf Gelände vom Staat bzw. der Stadt Quad fahren? Wann greift eine Versicherung im Schadensfall, wann nicht?


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PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 15. Oktober 2008 18:04
3x
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Zunächst wird unterschieden zwischen den "kleinen" (bis 45km/h, Verkehrsrechtlich eingeordnet wie ein Kleinkraftrad, kleines Versicherungskennzeichen, steuerfrei, Führerscheinklasse S notwendig) und den "großen" Quads (keine Geschwindkeitsbegrenzung, normales Kennzeichen gem. §8 FZV, Führerscheinklasse B notwendig).

Fahren darf man alle Arten von Kraftfahrzeugen (also auch Quads) NUR auf öffentlichen Straßen oder natürlich auf abgesperrten Privatgeländen (Erlaubnis des Eigentümers vorausgesetzt!). Auf öffentlichen Feldwegen, im Wald usw. darf man mit einem Quad nicht fahren! (genauso wenig wie mit Motorrädern, Autos usw.).

Ob die Kasko-Versicherung mit "sportlicheren" Einsätzen mit dem Quad auf Privatgeländen einverstanden muss individuell mit der Versicherung abgeklärt werden.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 15. Oktober 2008 18:29

Gute u.richtige Antwort.DH



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