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Wo darf man mit einem Mofa fahren?

gefragt von Eli25 am 27.04.2009 um 17:03 Uhr

Hallo werde demnächst 15 und erhalte dann die Mofa-Prüfbescheinigung. Mein Mofa steht bereits in der Garage...

Nun zur Frage: Darf ich mit dem Mofa auf Landstraßen fahren? Also auf Straßen ohne Bürgersteig und manchmal 2 Spuren?

Danke für die Antworten...

Gruss


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sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 27. April 2009 17:03
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Ja, überall, nur nicht auf der Autobahn oder Schnellstraße.


Acer2009
beantwortet von Acer2009 am 27. April 2009 17:04
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Ja, du musst sogar darauf fahren was aber nicht zur Hauptverkehrszeit zu empfehlen ist.


ChristianvF90
beantwortet von ChristianvF90 am 27. April 2009 17:06
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Landstrassen - ja.. vorausgesetzt, dass KEIN gesonderter Weg da ist... (was hier im Münsterland undenkbar wäre).

Ansonsten sind lediglich Tabu: Fußgängerzone, Gehwege, Autobahn und Schnellstrasse!

P.S. Sowas erfährst du aber garantiert während der Prüfbescheinigung^^

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 27. April 2009 17:10

Der gesonderte Weg müsste aber ausdrücklich für Mofas freigegeben sein, damit man drauf fahren darf.

Tabu sind auch Fahrradwege ohne entsprechendes Zusatzschild.

Kommentar von Ff082f3a1633c7fde8a16cbd6a5b3cd8smallChristianvF90 am 27. April 2009 17:15

Wenn Fahrräder zugelassen sind, dann in der Regel Mofas auch. Ich hab diesbezüglich jedenfalls noch nie eine Ausnahme in der Praxis gesehen..! Vom Schild her kenne ich es zwar, aber noch nirgends gesehen!

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 27. April 2009 17:25

Mit dem Mofa darf man nur auf den Radweg, wenn entweder der Motor aus ist und man das Mofa durch Treten der Pedale fortbewegt, oder wenn unter dem blauen Fahrradwegschild ein Zusatzschild ausdrücklich die Mofas auf dem Radweg erlaubt: http://www.verkehrswacht-medien-service.de/uploads/RTEmagicCmofafrei.gif.gif


anonym
beantwortet von kopfimsand am 27. April 2009 17:03
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Ja. Verboten ist die Autobahn.


scader1
beantwortet von scader1 am 27. April 2009 17:04
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nein, erst wenn du die Bescheinigung hast

Kommentar von kopfimsand am 27. April 2009 17:04

Wieso nein ???????

Kommentar von 49265c16d1dff8acef3499bd889299d6smallfootball123 am 27. April 2009 17:08

er meint damit dáss du erst fahren darfst wenn du den führerschein hast

Kommentar von kopfimsand am 27. April 2009 17:09

Das versteht sich doch von selbst dacht ich.

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 27. April 2009 17:13

Sorry, ich habe gedacht das er jetzt schon fahren möchte :-(


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 27. April 2009 17:10
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wenn du die Prüfbescheinigung erhältst, dann solltest Du doch die theoretische Schulung auch gemacht haben - da wurde dies alles durchgenommen. Ansonsten zu Deiner info: du darfst auf allen Straßen fahren, die nicht als Autobahn oder Kraftfahrstraße gekennzeichnet sind, nicht für Mofa gesperrt sind, bzw. ausdrücklich für Mofa freigegeben sind.


Strino
beantwortet von Strino am 4. Juli 2009 13:39
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ich würde sagen auf der strasse!!!! schnellstrasse auch fahrrad wege die auch für mofas ausgezeichnet sind, bürgersteig nein, autobahn sowieso net!! ansonsten kannste überall fahren!!


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