wo darf ein abgemeldetes auto stehen ist es erlaubt vor einem Mietshaus bei einem bekannten abzustellen
Ausschließlich auf Privatgelände: Also als Antwort auf deine Frage: NEIN!

Nur auf einem Privatgrundstück. Nicht im öffentlichen Verkehrsraum, also auch nicht vor einem Mietshaus.

nicht länger als 2 Wochen, soweit ich weiß.
abibremer am 17. August 2009 13:10 falsch! überhaupt nicht. es gibt den begriff "ruhender verkehr"- gehört zum straßenverkehr und an dem dürfen NUR zulassungsfreie oder zugelassene fahrzeuge teilnehmen. fristen gibt es in diesem zusammenhang KEINE!!!!!

auf privaten grundstücken, wenns nicht das eigene ist, brauchst du die ausdrückliche erlaubnis.
Nur wenn alle Mietparteien damit einverstanden sind. Wenn nicht, kann einer das Ordnungsamt anrufen und den Wagen kostenpflichtig für Dich abschleppen lassen. Suche Dir lieber ein Garage oder ausgewiesenen Auto-Standplatz.

Nein: ein abgemeldetes Auto darf nur in einer privaten Garage stehen oder auf einem Privatgrundstück. Ein nicht mehr angemeldeter Wagen stellt nach StVo ein Verkehrshindernis dar .
Unseres steht in unserer Garage. Wenn es zulange auf der Strasse steht und die Polizei es sieht, wird es abtransportiert und der Halter ermittelt.
Hallo Silvy,
ein abgemeldetes Auto darf nicht am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen stehen, sondern nur auf einem Privatgrundstück oder in der Garage. Der Grund ist einfach der, dass ein Auto, das sich im aktiven Straßenverkehr befindet, jederzeit weg bewegt werden können muss und das ist bei einem abgemeldeten Auto nicht der Fall, denn man darf es ja nicht fahren.
Gruß Rikeelse
Ich habe mal gesehen, dass auf einem öffentlichen Parkplatz in einem Wohngebiet ein ABgemeldeter VW-Bus mehrere Monate auf einem ANgemeldeten PKW-Transportanhänger stand. Abgesehen davon dass dies ggfs. die Anwohner ärgert ist das wohl rechtlich o.k. oder? Schließlich ist in diesem Falle das abgemeldete Fahrzeug lediglich Ladung und außerdem im Bedarfsfall schnell wegbewegbar (siehe obige Antwort). Also: Guter Trick? Freue mich auf Eure Kommentare.
Die Antwort "Privatgrundstück" bedarf noch einer Ausführung: Es muß "Abgeschlossen" sein- also Zaun und Tür mit Schloß.

Darf nur auf Privatgrund abgestellt werden. Auf öffentlichen Parkplätzen haben abgemeldete Autos nichts verloren.