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wo darf ein abgemeldetes auto stehen

gefragt von sylvi33 am 30.05.2009 um 17:56 Uhr

wo darf ein abgemeldetes auto stehen ist es erlaubt vor einem Mietshaus bei einem bekannten abzustellen


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anonym
beantwortet von kampione91 am 30. Mai 2009 17:57
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Ausschließlich auf Privatgelände: Also als Antwort auf deine Frage: NEIN!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 30. Mai 2009 17:58
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nur auf privatgelände... nicht auf der straße


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 30. Mai 2009 17:58
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Nur auf einem Privatgrundstück. Nicht im öffentlichen Verkehrsraum, also auch nicht vor einem Mietshaus.


flb89
beantwortet von flb89 am 30. Mai 2009 17:57
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nicht länger als 2 Wochen, soweit ich weiß.

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 17. August 2009 13:10

falsch! überhaupt nicht. es gibt den begriff "ruhender verkehr"- gehört zum straßenverkehr und an dem dürfen NUR zulassungsfreie oder zugelassene fahrzeuge teilnehmen. fristen gibt es in diesem zusammenhang KEINE!!!!!


ehca87
beantwortet von ehca87 am 30. Mai 2009 17:57
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auf privaten grundstücken, wenns nicht das eigene ist, brauchst du die ausdrückliche erlaubnis.


Kommentar von sylvi33 am 30. Mai 2009 17:58

vom vermieter?

Kommentar von 1661aeb05491b23e88375b35402076e8smallehca87 am 30. Mai 2009 17:59

wenn das der besitzer des grundstücks ist, ja


anonym
beantwortet von Reanne am 30. Mai 2009 17:58
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Nur wenn alle Mietparteien damit einverstanden sind. Wenn nicht, kann einer das Ordnungsamt anrufen und den Wagen kostenpflichtig für Dich abschleppen lassen. Suche Dir lieber ein Garage oder ausgewiesenen Auto-Standplatz.


moon73
beantwortet von moon73 am 30. Mai 2009 17:58
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Nein: ein abgemeldetes Auto darf nur in einer privaten Garage stehen oder auf einem Privatgrundstück. Ein nicht mehr angemeldeter Wagen stellt nach StVo ein Verkehrshindernis dar .


Idnalb
beantwortet von Idnalb am 30. Mai 2009 17:58
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Unseres steht in unserer Garage. Wenn es zulange auf der Strasse steht und die Polizei es sieht, wird es abtransportiert und der Halter ermittelt.


anonym
beantwortet von Rikeelse am 30. Mai 2009 17:59
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Hallo Silvy,

ein abgemeldetes Auto darf nicht am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen stehen, sondern nur auf einem Privatgrundstück oder in der Garage. Der Grund ist einfach der, dass ein Auto, das sich im aktiven Straßenverkehr befindet, jederzeit weg bewegt werden können muss und das ist bei einem abgemeldeten Auto nicht der Fall, denn man darf es ja nicht fahren.

Gruß Rikeelse

Kommentar von fgerard am 22. September 2009 12:04

Ich habe mal gesehen, dass auf einem öffentlichen Parkplatz in einem Wohngebiet ein ABgemeldeter VW-Bus mehrere Monate auf einem ANgemeldeten PKW-Transportanhänger stand. Abgesehen davon dass dies ggfs. die Anwohner ärgert ist das wohl rechtlich o.k. oder? Schließlich ist in diesem Falle das abgemeldete Fahrzeug lediglich Ladung und außerdem im Bedarfsfall schnell wegbewegbar (siehe obige Antwort). Also: Guter Trick? Freue mich auf Eure Kommentare.


schildi
beantwortet von schildi am 30. Mai 2009 17:59
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nicht auf der Strasse


anonym
beantwortet von etmundi am 30. Mai 2009 18:04
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Die Antwort "Privatgrundstück" bedarf noch einer Ausführung: Es muß "Abgeschlossen" sein- also Zaun und Tür mit Schloß.


nightblue
beantwortet von nightblue am 1. Juni 2009 21:46
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Darf nur auf Privatgrund abgestellt werden. Auf öffentlichen Parkplätzen haben abgemeldete Autos nichts verloren.


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