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Wo bleibt meine Wohnung, wenn das Gebäude abgerießen wird?

gefragt von erosionerosion am 22.12.2008 um 22:53 Uhr

... soll das Grungstück geteilt werden? Muss ich warten, bis ein neues Gebäude gebaubt wird?

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Rechte x 669 Grundstück x 320 Eigentum x 265

Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 22. Dezember 2008 22:54
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Nur soviel... Nicht in dem Gebäude ;oo))) Das Interieur müsste man dann schon irgendwo unterstellen...

Kommentar von 9731636c1addb31bb323f29e4e9f1a7fsmallwienochmal am 22. Dezember 2008 22:54

das ist eine deutliche und verständliche aussage ;-)

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 22. Dezember 2008 22:55

Danke ;oo))


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 22. Dezember 2008 23:28
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hat die Frage was mit deinem Nickname zu tun?


Pinnirapus
beantwortet von Pinnirapus am 22. Dezember 2008 22:55
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Wenn es DEINE Wohnung ist brauchen die deine Unterschrift. Wenn du sie nur gemietet hast... naja dann such lieber schon einmal etwas Neues ^^°


WOMOGP
beantwortet von WOMOGP am 22. Dezember 2008 22:55
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Wenn das Gebäude abgerissen wird, bleibt Deine Wohnung auf der Strecke


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. Dezember 2008 22:54
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Weg, nicht mehr da.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 22. Dezember 2008 22:54
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Ein bißchen warten draußen..dann hast Du eine wunderschöne neue Wohnung.


crystaldiwayan
beantwortet von crystaldiwayan am 22. Dezember 2008 22:54
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ja die ist dann weg..logischerweise...


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 22. Dezember 2008 22:54
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äh, wenn das Gebäude abgerissen wird, ist die Wohnung weg. Was das Grundstück angeht. Hängt davon ab, ob du Eigentümer bist.


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