ich habe mich vor der geburt meiner tochter (bereits im Mutterschutz) arbeitslos gemeldet!ich war privat versichert habe aber noch einen anspruch auf alg1 und somit auch auf die gesetzl. KV. da ich bereits im mutterschutz war meinte das AA ich habe keinen anspruch auf ALG und somit müssten sie mich auch nicht bei der gesetl. KV anmelden. meine private KV ist aber mit der Anmeldung beim AA nicht mehr vorhanden! W§o bin ich bitte versichert. AA und meine alte gesetzl KV schieben mich von einem zum anderen ohne genaue auskunft und ich bleibe auf den Kosten der Geburt sitzen. wer kann mir helfen?

Wieso meinst Du, dass Du nicht mehr privat versichert bist? Übergangsweise zahlt die Arbeitsagentur schon die Beiträge zur privaten KV... Hast Du mit Deinem AP dort schon gesprochen? Das wäre für mich der erste logische Schritt.

Wenn Du keine Bezüge vom AA erhälst, müssen sie Dich auch nicht versichern. Du musst Dich wohl selber freiwillig versichern.
wenn das Amt jegliche Zahlung verweigert solltest Du auf jedenfall Einspruch erheben. notfalls darauf nochmals. oIn den meisten Fallen hilft das. Nur nicht den Kopf in den Sand stecken Ich wünsche Dir einen goßen Erfolg
bitmap am 8. Februar 2008 14:52 Man müsste doch erst mal viel mehr Fakten von der Geschichte kennen. Bisher wissen wir lediglich das Ergebnis, aber nicht die Ursache bzw. Grundlagen der Entscheidungen. Allein die Tatsache, dass jemand meint Anspruch auf alg zu haben ist ja nicht unbedingt gleichzusetzen damit, dass er auch welchen hat.

Warum hast du noch Ansprüche auf alg I? Warum sollte die private KV nach der Anmeldung beim AA nicht mehr ''vorhanden'' sein? Bisher ist nicht nachvollziehbar wie du auf den Anspruch von alg I kommst und warum du privat versichert bist/warst und wie lange.
ich war 1 einhalb Jahre selbstständig. da ich bis zu drei jahren noch als existensgründer gelte habe ich in diesem zeitraum die möglichkeit mich wieder arbeitslos zu melden und arbeitslosengeld zu beziehen, da ich vor eintritt in die selbsständigkeit noch ca 7 monate anspruch auf algI hatte. mein anspruch auf arbeitslosengeld wurde in dem sinne nic´ht in frage gestellt dieser besteht, da ich aber bei meiner anmeldung beim AA bereits im mutterschutz war hiess es ich bin für die AA zurzeit ja nicht vermittelbar und habe somit solange ich im mutterschutz bin keinerklei anspruch aufs ALGI. erst nach beendigung des mutterschutzes....
bitmap am 11. Februar 2008 00:41 Was die AA sagt, ist (bedauerlicherweise für dich) wahr. Zu den Anspruchsvoraussetzungen auf alg I gehört nun mal (auch) die Vermittelbarkeit. Keine Vermittelbarkeit = kein Anspruch auf alg I.
die agentur meinte ich hätte mich vorher familienversichern müssen! aber wo denn bitte? dadurch das ich mich vorher arbeitslos gemeldet habe müsste mich ja das AA bei der gesetzlichen anmelden.das haben sie aber nicht getan. da sie meinten ich bin im mutterschutz und muss mich an meine alte gesetzl. kv wenden diese schicken mich aber zum AA weil ich ja arbeitslos gemeldet bin und somit von denen leistung beziehe und angemeldet werden muss.
Wir müssen mal eben was unterscheiden:
Wenn Du Leistungen beziehst, dann muss die Agentur Dich versichern bzw. Deine priv. Beiträge übernehmen;
wenn Du keine Leistungen beziehst, ist die Agentur tatsächlich auch nicht zuständig.
Kläre unbedingt Deinen Anspruch auf ALG!! Notfalls mit einem Rechtsberater bevor das Kind kommt und Du auf allen Kosten erstmal sitzen bleibst.