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Wo beschwere ich mich über das Jugendamt in Bremen??

gefragt von EngelsherzEngelsherz am 16.04.2009 um 12:31 Uhr

Welche Kontrollorgane gibt es bei denen ich mich über das bremer Jugendamt beschweren kann???


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hkb58
beantwortet von hkb58 am 17. April 2009 08:46
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Hilfreichste Antwort

Der erste Weg ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Sachbearbeiterin. Dieses muss gegenüber dem Leiter des Jugendamtes erhoben werden.Aber damit wird das aktuelle Problem auch nicht geklärt. Ich verstehe nicht, warum Sie sich so auf das Jugendamt stürzen und nicht eine einstweilige ANordnung beim Familiengericht beantragen- Anrufen beim Familiengericht ist doch Blödsinn - da spricht man mit der Geschäftsstelle - aber mehr passiert nicht

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 17. April 2009 10:23

nein wir haben eben nicht mit der geschäftsstelle geredet sondern mit einem Rechtspfleger.Warum ich mich so aufs Jugendamt stürze???Weil die es nicht schaffen zurück zu rufen und ein Kind bei einer nachweislich psychisch Kranken lassen oder in eine Pflegefamilie stecken wollen OBWOHL ein Vater vorhanden ist der sich sofort kümmern würde.Dieser Vater hat das gemeinsame Sorgerecht und das Kind will auch zum Papa.Und das Jugendamt fühlt sich nicht angesprochen.DARUM stürze ich mich auf das Jugendamt...sorry aber das ist der letzte S....verein.Und jeder der unsere Geschichte kennt wird das verstehen!


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butz1510
beantwortet von butz1510 am 16. April 2009 12:31
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Zuständiger Bürgermeister.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 16. April 2009 12:31
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Beim Stadrat..


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. April 2009 12:32
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bei der übergeordneten Dienststelle mittels einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die aber nicht auf Vermutungen beruhen darf , sondern kanllharte Fakten hinterlegen muss

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 16. April 2009 12:33

Die haben wir...ganzen Haufen sogar


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 16. April 2009 12:32
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Bei einer Behörde gibt es in der Regel ein Beschwerdemanagment bzw. Dienstvorgesetzte der entsprechenden Beamten bzw. Sachbearbeiter. Durchfragen oder- website durchforsten...

Worum geht es denn,darf man fragen?

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 16. April 2009 12:34

Ich habe vorhin eine Frage gestellt...darin wird dir alles erklärt!

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 16. April 2009 12:37

Auf seite 10 bei neue Fragen!!


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 16. April 2009 12:32
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beim Jugendamt in Bremen...


Patron
beantwortet von Patron am 16. April 2009 12:34
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jugendämter haben zu helfen. wenn du meinst, die tun das gegenteil, prüf erstmal, ob der fehler wirklich bei denen liegt.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 16. April 2009 12:38

Lese mal bitte meine Frage auf seite 10 bei neue Fragen!!Das liegt sicherlich nicht bei uns das Problem...sonst wäre ich nicht so sauer


hkb58
beantwortet von hkb58 am 17. April 2009 11:21
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Für den Antrag braucht man übrigens nicht unbedingt einen Anwalt. Außerdem kann man einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Wenn dieser positiv beschieden ist, kann man auch einen Anwalt beiordnen lassen. Beides kann man direkt beim Familiengericht bei der zuständigen Geschäftsstelle machen. Zuständig ist das Familiengericht, wo das Kind gemeldet ist. Dort bei der Info erfährt man die Geschäftsstelle. Der Antrag kann dann dort zu Protokoll aufgenommen werden und es wird sich etwas tun. Das Jugendamt wird automatisch am Verfahren vom Familiengericht beteiligt und erhält den Antrag zu Stellungnahme und dann macht auch der Familienrichter Druck, dass das Jugendamt aktiv wird.


hkb58
beantwortet von hkb58 am 19. April 2009 19:49
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Es hilft ja aber nicht weiter, auf das Jugendamt ärgerlich zu sein ... Deshalb meine Frage, warum Sie sich so auf das Jugendamt stürzen... Damit meine ich nicht, warum Sie auf das Jugendamt sauer sind, sondern warum nicht der direkt Weg zum Fammiliengericht gewählt wird, sie meine Antwort vom 17.4. 11.21 ! Also schnellstens zum Familiengericht, und zwar nicht Rechtspfleger, sondern Richter.


Sarazene
beantwortet von Sarazene am 6. Mai 2009 07:00
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Hallo! Habe Dir meine Hilfestellung per Kontakt angeboten.

Im Netz gibt es noch eine Menschenrechtsbewegung, welche sich intensiv mit Fällen, wie Deinen befasst. Wenn Kinder Hilfe brauchen wird oft?...nicht reagiert. Wenn Kinder keine Hilfe brauchen mischt sich das Jugendamt jedoch in oft beispielsloser und für die betroffenen Kinder tränenreiche Weise ein. Das heisst dann, die Mitarbeiter haben überreagiert. Hier www.ceed-europa.eu würde ich mich an Deiner Stelle melden! Gruß Sarazene

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 6. Mai 2009 22:17

danke für den tipp


anonym
beantwortet von Rainer08 am 12. Juni 2009 14:49
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Zitat: bei der übergeordneten Dienststelle mittels einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die aber nicht auf Vermutungen beruhen darf , sondern kanllharte Fakten hinterlegen muss.

Das Jugendamt hat keine übergeordnete stelle. Was den Beamten auch alle freiheiten giebt zu tun und zu lassen was sie wollen.

Gruß Rainer http://hendo79.he.funpic.de


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