manu1979 am 19.02.2008 um 7:51 Uhr
Vor 2 Jahren, kurz bevor ich meinen jetzigen Job antrat, bekam ich ca 3-4 Monate HartzIV. Ich meldete meinen Arbeitsantritt auch umgehend und beantragte Fahrtgeld. Die Arge zahlte noch 2 Monate das HartzIV und auch sofort das Fahrtgeld. Nach ca 1 Jahr fiel ihnen ein, ich habe das HartzIV zu unrecht bezogen und meine Arbeit nicht gemeldet.Anhand des Fahrtgelds kann ich aber beweisen, dass ich es gemeldet habe. Das zog sich jetzt insgesamt fast 2 Jahre hin. Jetzt wollen sie ca 1000€ von mir. Ich kann aber noch Widerspruch einlegen. Wo bekomme ich fachkundigen Rat, außer bei einem kostenpflichtigen Anwalt?
Hole dir bei deinem Amtsgericht einen Beratungsschein. Wenn du auch jetzt nicht zu viel verdienst, kannst du mit diesem Schein zu einem Anwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) gehen und der übernimmt den Fall. Kostet höchstens 10,- Euro für die Erstberatung.
Vielleicht bei der Verbraucherzentrale.
Ööh, was hat denn die Verbraucherzentrale mit der Sozialgesetzgebung zu tun?
Bitte erst Gehirn und dann Tastatur einschalten.
Was hast du denn heute gefrühstückt?? So was unhöfliches...tztztz!!! Bei der Verbraucherzentrale in unserem Ort gibt es zwischendurch zu bestimmten Zeiten Rat zu dieser Sache. Hattenes selbst schon in Anspruch genommen.
Hier geht es nicht um irgendeine Frage zum Bezug von Hartz IV, sondern um den Vorwurf ALG 2 zu Unrecht bezogen zu haben.
Da droht ein Prozess vor dem Sozialgericht, oder manu1979 rückt die 1.000,- Euro freiwillig raus.