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wo bekomm ich muster für ne kündigung???

gefragt von hanyyas am 05.11.2009 um 15:42 Uhr

ich muss einen mitter kündigen... da mein dad nicht da ist... muss ich das für ihn machen ... ich weiss aber gar nicht wie das geht ... kennt ihr seiten ... wo man hilfe bekommt???

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recht x 35.322 kuendigung x 2.773

Senselessways
beantwortet von Senselessways am 5. November 2009 15:42
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Wenn du das anstelle von deinem Dad machst, ist das nicht rechtsgültig, das mal vorneweg.

Kommentar von hanyyas am 5. November 2009 15:44

ja meine mam kann auch unterschreiben ,,,,

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 15:44

Das kann Deine Mutter auch nicht so ohne weiteres.

Kommentar von hanyyas am 5. November 2009 15:45

doch kann sie... da beide eigentümer sind ...

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 15:47

Wer Eigentümer ist, ist nicht wesentlich. Wesentlich ist, wer den Mietvertrag gegengezeichnet hat, also Vermieter ist. Der Eigentümer ist nicht automatisch auch der Vermieter.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 5. November 2009 15:44
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Wenn Dein Vater Vermieter ist, also Vertragspartner, kannst Du dem Mieter gar nicht kündigen. Es sei denn, Du hast eine entsprechende Vollmacht, die Du im Original (!) dem Kündigungsschreiben beilegen musst.

Anderenfalls ist die Kündigung nicht wirksam.

Kommentar von hanyyas am 5. November 2009 15:48

das ist auch keine antwort auf meine frage

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 15:50

Stimmt. Aber die Frage ist so auch gar nicht zu beantworten, weil es ein Muster einfach so nicht gibt. Was in der Kündigung drin stehen muss, ist davon abhängig, warum und wie gekündigt werden soll. Fristgerecht, ordentlich, fristlos, ausserordentlich? Davon wiederum ist die Kündigungsfrist abhängig.


turalo
beantwortet von turalo am 5. November 2009 15:42
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Das darfst Du gar nicht, wenn Du nicht Eigentümer der Wohnung bist.


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 5. November 2009 15:42
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wart bis dein vater wieder da ist. Nur ER darf kündigen


anonym
beantwortet von guterwolf am 5. November 2009 16:01
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Also gut: einem Mieter kann man nur aus zwingenden Gründen kündigen und wenn du keinen ausreichenden Grund hast, wird der Mieter Widerspruch einlegen und dann muss er raus geklagt werden.

Kündigen kann nur der, mit dem der Mieter den Mietvertrag abgeschlossen hat.

Und eine Kündigung ist doch nun ganz einfach zu schreiben - man muss nur die Kündigungsfrist und die richtigen Gründe haben.


anonym
beantwortet von Manne67 am 5. November 2009 15:52
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Sehr geehrte Frau / Herr .....

hiermit kündige ich fristgerecht zum XX.XX.XXXX den mit Ihnen am XX.XX.XXXX geschlossenen Mietvertrag. Nachfolgend ggf. noch Gründe.

Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Deines Vaters oder bevollmächtigter Person

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 15:55

Wenn es sich um einen Wohnraummietvertrag handeln sollte, hätte er unter Umständen schon ein Problem. Bei einem Gewerbemietvertrag wiederum käme es darauf an...:-)

Kommentar von Manne67 am 5. November 2009 16:00

Das geht alles aus § 573 BGB hervor. Ich habe es mit Nachfogend ggf. Begründung abgekürzt. Das sollte aber klar sein.


anonym
beantwortet von hanyyas am 5. November 2009 15:50
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leute ich galub ihr habe meine frage mal gar nicht verstanden... könnt ihr nicht lesen???
das mit der rechtlichen sache .. lass das mal meine sorge sein .. ich brauch nur internet seiten wo man das nach lesen kann.....

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 15:52

Das haben wir schon verstanden. :-) Nur ist Deine Frage in der Weise, wie Du sie gestellt hast, nicht hinreichend zu beantworten.

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 5. November 2009 15:55

vielleicht hat s den Lerneffekt, dass er erst mal bei Google nachschaut.... ;-)


MagnoliaNe
beantwortet von MagnoliaNe am 5. November 2009 15:47
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Ich bezweifle, dass Du berechtigt bist, an Deines Vater statt jemandem das Mietverhältnis zu kündigen.

Aber wie dem auch sei, hier gibt es einige Vordrucke: http://tinyurl.com/ygzuz3u

Kommentar von A9e73e375931681ef72fcc92afe8bf53smallMagnoliaNe am 5. November 2009 15:51

Hier sind auch noch welche: http://tinyurl.com/y9h2lp9


wissewill
beantwortet von wissewill am 5. November 2009 15:45
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so, wie es die anderen User bereits gesagt haben, sofern Dir keine Vollmacht vorliegt, darfst Du auch keine Kündigung aussprechen - ansonsten würde ich mal im Schreibwarenhandel suchen, die haben vorgefertigte Standard-Mietverträge, vielleicht haben sie auch vorgefertigte Kündigungen.


anonym
beantwortet von anonymlife am 5. November 2009 15:44
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natürlich ist es gültig wenn der Vater ihm das Recht dazu gibt oder im Auftrag des Vaters handelt

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 15:45

Nur mit Original-Vollmacht. Einfache Auftragserteilung genügt NICHT!

Kommentar von hanyyas am 5. November 2009 15:47

das ist keine antwort auf meine frag...


sadah
beantwortet von sadah am 5. November 2009 15:43
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das sollte etwas persönlicher sein also lass dein dad vlt. ran.. ansonsten googel


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 5. November 2009 15:43
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Geht doch auch formlos.
Hiermit kündige ich fristgemäß zum .....

Mit freundlichen Grüßen!
i.A. .....
Vollmacht wird hier vorrausgesetzt


mops09
beantwortet von mops09 am 5. November 2009 15:42
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ist eh nicht gültig, wenn er das nicht unterscheiben kann - oder....?


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