ich muss einen mitter kündigen... da mein dad nicht da ist... muss ich das für ihn machen ... ich weiss aber gar nicht wie das geht ... kennt ihr seiten ... wo man hilfe bekommt???

Wenn du das anstelle von deinem Dad machst, ist das nicht rechtsgültig, das mal vorneweg.
Wenn Dein Vater Vermieter ist, also Vertragspartner, kannst Du dem Mieter gar nicht kündigen. Es sei denn, Du hast eine entsprechende Vollmacht, die Du im Original (!) dem Kündigungsschreiben beilegen musst.
Anderenfalls ist die Kündigung nicht wirksam.
das ist auch keine antwort auf meine frage
Stimmt. Aber die Frage ist so auch gar nicht zu beantworten, weil es ein Muster einfach so nicht gibt. Was in der Kündigung drin stehen muss, ist davon abhängig, warum und wie gekündigt werden soll. Fristgerecht, ordentlich, fristlos, ausserordentlich? Davon wiederum ist die Kündigungsfrist abhängig.
Das darfst Du gar nicht, wenn Du nicht Eigentümer der Wohnung bist.

wart bis dein vater wieder da ist. Nur ER darf kündigen
Also gut: einem Mieter kann man nur aus zwingenden Gründen kündigen und wenn du keinen ausreichenden Grund hast, wird der Mieter Widerspruch einlegen und dann muss er raus geklagt werden.
Kündigen kann nur der, mit dem der Mieter den Mietvertrag abgeschlossen hat.
Und eine Kündigung ist doch nun ganz einfach zu schreiben - man muss nur die Kündigungsfrist und die richtigen Gründe haben.
Sehr geehrte Frau / Herr .....
hiermit kündige ich fristgerecht zum XX.XX.XXXX den mit Ihnen am XX.XX.XXXX geschlossenen Mietvertrag. Nachfolgend ggf. noch Gründe.
Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Deines Vaters oder bevollmächtigter Person
Wenn es sich um einen Wohnraummietvertrag handeln sollte, hätte er unter Umständen schon ein Problem. Bei einem Gewerbemietvertrag wiederum käme es darauf an...:-)
Das geht alles aus § 573 BGB hervor. Ich habe es mit Nachfogend ggf. Begründung abgekürzt. Das sollte aber klar sein.
leute ich galub ihr habe meine frage mal gar nicht verstanden... könnt ihr nicht lesen???
das mit der rechtlichen sache .. lass das mal meine sorge sein .. ich brauch nur internet seiten wo man das nach lesen kann.....
Das haben wir schon verstanden. :-) Nur ist Deine Frage in der Weise, wie Du sie gestellt hast, nicht hinreichend zu beantworten.
mops09 am 5. November 2009 15:55 vielleicht hat s den Lerneffekt, dass er erst mal bei Google nachschaut.... ;-)

Ich bezweifle, dass Du berechtigt bist, an Deines Vater statt jemandem das Mietverhältnis zu kündigen.
Aber wie dem auch sei, hier gibt es einige Vordrucke: http://tinyurl.com/ygzuz3u
MagnoliaNe am 5. November 2009 15:51 Hier sind auch noch welche: http://tinyurl.com/y9h2lp9

so, wie es die anderen User bereits gesagt haben, sofern Dir keine Vollmacht vorliegt, darfst Du auch keine Kündigung aussprechen - ansonsten würde ich mal im Schreibwarenhandel suchen, die haben vorgefertigte Standard-Mietverträge, vielleicht haben sie auch vorgefertigte Kündigungen.
natürlich ist es gültig wenn der Vater ihm das Recht dazu gibt oder im Auftrag des Vaters handelt
Nur mit Original-Vollmacht. Einfache Auftragserteilung genügt NICHT!
das ist keine antwort auf meine frag...

das sollte etwas persönlicher sein also lass dein dad vlt. ran.. ansonsten googel

Geht doch auch formlos.
Hiermit kündige ich fristgemäß zum .....
Mit freundlichen Grüßen!
i.A. .....
Vollmacht wird hier vorrausgesetzt

ist eh nicht gültig, wenn er das nicht unterscheiben kann - oder....?
ja meine mam kann auch unterschreiben ,,,,
Das kann Deine Mutter auch nicht so ohne weiteres.
doch kann sie... da beide eigentümer sind ...
Wer Eigentümer ist, ist nicht wesentlich. Wesentlich ist, wer den Mietvertrag gegengezeichnet hat, also Vermieter ist. Der Eigentümer ist nicht automatisch auch der Vermieter.