Witwenrente trotz neuer Heirat?

6 Antworten

Also ich habe das Thema vor kurzem auch durchgemacht. Ich habe mich vorab bei der Rentenversicherung und bei dem Standesamt informiert: Heiratest Du wieder, dann entfälltstrong text Deine Witwenrente, du bekommst jedoch eine Abfindung in Höhe von 24x deiner monatl. Rente! Bei Wiederheirat können die Kinder den Namen Deines neuen Mannes annehmen ohne das die Halbwaisenrente verfällt- jedoch darf nur eine Namensänderung (Einbenennung) erfolgen und keine Adoption. Solltest Du von Deinem neuen Ehemann geschieden werden kannst Du einen Antrag stellen auf Wiederauflebung Deiner Witwenrente- dann bekommst Du die Witwenrente wie vorher---das geht allerdings nur 1 Mal!

was die Kinder angeht...müsste die Rente weiterlaufen.

Was Dich angeht,ich denke mal nicht.

Ich würde einen Anwalt für Familienrecht anrufen und ihn mal knapp die Situation schildern.

''Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten Anspruch auf kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente ...''

(bezüglich ''große Wittwen-/Wittwerrente'' siehe Absatz 2)

http://www.buzer.de/gesetz/886/a12101.htm

vielen lieben dank, werd ich mir gleich mal durchlesen

Nein, Du bekommst eine Abfindung, Höhe mußt Du erfragen, die Halbwaisenrente wird weitergezahlt.Die Namensänderung darf keine Adoption sein. Auskünfte gibt auch hierüber die Rentenberatungsstelle im Rathaus; hier zumindet.

Nein,das ist nicht möglich.Vielleicht nur eine Kirchliche Hochzeit? Dann bleibt der Rentenanspruch,aber mit den Namen ist nichts zu machen.