mikael am 18.08.2008 um 13:58 Uhr
Mein Schwiegervater hat vor Monaten eine Forderung von der Knappschaft (Rentenrückzahlung) bekommen. In den Schreiben wird die Rückzahlung begründet, mit einer Leistung der Hinterbliebenenrente. Als ich wieder einen Widerspruch, aber diesmal per Einschreiben hinschickte, kam als Antwort, es geht nicht um die Witwenrente es geht um die Altersrente.(Rechtsanwalt kommt diesen Freitag) Was mich eindeutig erstaunt, der zukünftige Rentner kann doch gar nicht bei der Rentenberechnung betrügen, oder? Also, in der Forderung stand "Hinterblibenenrente" und mir hat die Knappschaft geantwortet "Witwenrente", gibt es da zwischen den beiden ein Unterschied? Im voraus, schönen Dank.
Und das Hinterbliebenenrente:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hinterbliebenenrente