ich meine die Bonität (quasi Einkommennachweis) was immer von den Behörden geprüft wird.

Diese Sachen stehen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Startseite.html

die Frage ist nicht so abwegig, wie hier angenommen wird. Kommt der Besucher aus einem Land, aus dem vielen Asylbewerber stammen oder in dem es politische Probleme gibt, so muß der Einladende nachweisen, dass er für den Besuch aufkommen wird (z.B. bei Krankheitsfall etc.). Die Höhe des Nachweises liegt bei mehreren tausend Euro. Man will damit auch sicherstellen, dass die Bundesrepublik im "Ernstfall" (sprich der Besuch versucht in Dtschl. zu bleiben) nicht auf den Abschiebekosten sitzenbleibt.
Warum musst Du da Einkommen nachweisen??? Machst Du das immer wenn Du Besuche aus dem Ausland bekommst??? Die kann man eigentlich nicht von der Steuer absetzen.

Du kannst jeden Ausländer nach Deutschland einladen und keiner fragt danach, wieviel du verdienst oder ob du solvent bist, das ist in Deutschland egal. Jeder darf jeden als Tourist Deutschland besuchen.
Ne, aus einigen Ländern, wo man denkt sie wollen so einreisen, muss der Gastgeber nachweisen, dass er z. B. die Kosten für die Krankenkasse übernimmt und noch einiges mehr!
moon73 am 13. Mai 2008 19:17 Auch wenn sie nur im Urlaub mich besuchen wollen? Echt?
Ja, gerade aus Ländern wo sehr viel Asylbewerber herkommen. Da will sich der deutsche Staat absichern. Eine Bekannte von uns musste dies für Besuch aus Tunesien alles machen!
moon73 am 13. Mai 2008 19:46 Danke für die Info, da sieht man doch mal wieder wie GF auch bildet.
Was meinst du mit einladen?
Einladen, deutscher Staatsbürger zu werden?
Heiraten?
Einen Urlaubsaufenthalt in Deutschland?
Du musst das schon ein bisschen genauer erklären.
Der Einbürgerungsbewerber ist imstande, sich und seine Angehörigen zu ernähren, wenn er den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie sowie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig und auf Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten bestreiten kann, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentlichen Mitteln angewiesen zu sein (Unterhaltsfähigkeit). Bei verheirateten Einbürgerungsbewerbern ist es ausreichend, dass die Ehegatten hierzu gemeinsam in der Lage sind. Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.
Hängt die Unterhaltsfähigkeit von dem Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten ab, so ist es bei einem gesetzlichen Unterhaltsanspruch ausreichend, wenn der Dritte leistungsfähig und der Unterhaltsanspruch im Inland durchsetzbar ist. Dies gilt entsprechend für eine Vereinbarung über die Unterhaltspflicht nach § 1585c des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
http://vwvbund.juris.de/bsvwvbund13122000V612400513.htm#ivz9
zum Heiraten möchte ich jemanden nach Deutschland holen.Dafür muss man bestimmtes Einkommen nachweisen. wie z.B Miete+Nebenkonsten werden vom Einkommen abgezogen der Rest wird durch Personenanzhal geteilt oder so was...

Da der Besuch ja wohl länger bleiben soll, wird von den Behörden der Nachweis verlangt, dass du in der Lage bist ihn und dich zu ernähren. Erst Recht, wenn er aus Ländern kommt, deren Einwohner eine Vorliebe zur Einwanderung entwickelt haben. In manchen Fällen musst du Geld auf ein Sperrkonto hinterlegen.