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Wisst ihr ob ich meiner Tochter nachträglich einen zweiten Vornamen geben kann

gefragt von kathis1989kathis1989 am 03.06.2008 um 14:23 Uhr

Habe die Gebrutsurkunde unda alles schon von ihr will ihr aber trotzdem noch einen Vornamen geben, jetzt wollte ich euch mal fragen ob ihr schon solche erfahrungen gemacht habt oder sowas schon gehört habt. habe auch schon beim Standesamt nachgefragt die meinten das es nicht geht und von verschiedenen anderen habe ich gehört dass es doch geht. freu mich über eure antworten.

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Kind x 2.623 Vornamen x 201 Standesamt x 134

anonym
beantwortet von Mietnormade am 3. Juni 2008 14:30
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Änderungen in der Vornamensführung sind wie die Familiennamensänderung nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Recht der Vornamensgebung, das bei der Geburt eines Kindes ausgeübt wird, endet mit der Eintragung der zulässig gewählten Vornamen beim Standesamt. Folgende Änderungen sind denkbar: Ersetzung eines Vornamens durch einen anderen Vornamen/ Streichen oder Hinzufügen eines Vornamens/ Verdeutschung ausländischer Namensformen/ Änderungen der Schreibweise

Zuständig für diese öffentlich-rechtliche Namensänderung ist in der Regel die Stadtverwaltung, dort gibt es eine spezielle Stelle hierfür, einfach mal bei der Stadt anrufen und nachfragen. Die Stadt kann für eine Vornamensänderung Gebühren bis zu 250 € erheben, je nach Einkommen.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 3. Juni 2008 14:33

Genau richtig! DH


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 3. Juni 2008 15:59
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Nur für einen Dummen wie mich nachgefragt: Kannst Du Deine Tochten nicht einfach so den zweiten Namen geben, also familienintern, und sie dann so nennen - ohne das noch eintragen zu lassen? Viele nennen sich ja im Teenageralter oder als Erwachsener auch z.B. statt Brigitte - Gitte oder so. Das kann man ja mit dem Zweitnamen auch so handhaben.


vayio
beantwortet von vayio am 3. Juni 2008 14:58
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Also, ich habe einen ähnlichen Fall. Bei mir ist dies aber bezirkabhängig. In dem Bezirk, wo du wohnst, müsstest du dich an das jeweilige Standesamt wenden. Mir selbst ist aber auch schon aufgefallen, dass nicht alle Mitarbeiter dort kompetent sind, als ich mich zuerst bei einem falschen Standesamt gewendet habe, wo der Mitarbeiter nicht mal wusste, ob mein Grund wichtig war, obwohl es auf der Hand lag und jetzt im Nachhinein nochmal vom "richtigen" Standesamt bestätigt wurde.


Buddabuettner
beantwortet von Buddabuettner am 3. Juni 2008 14:24
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Ich würde sagen beim standesamt

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 3. Juni 2008 14:26

Da habe ich ja schon angerufen und die meinten nein aber die frau war auch nicht umbedingt die hellste und ich habe jetzt von anderen gehört dass die wissen das es geht.

Kommentar von Binetto11 am 10. Juni 2008 14:40

Und wieso fragst du dann? Frag doch einfach die die dir das schon gesagt haben,;.:-_?!=)(/&%$§


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