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WISO - Einkommenssteuererklärung was kann ich pauschal ansetzen

gefragt von Mobbele83 am 27.04.2009 um 6:39 Uhr

Hallo zusammen, ich habe mir am Samstag die WISO-Software gekauft. Ist ja vom Prinzip nicht schlecht. Jetzt habe ich nur eine Frage, was kann ich pauschal alles ansetzen für das Jahre 2008??? Jemand hat zu mir gesagt ich kann eine Spende pauschal ansetzen. Da sagt mir aber die software das ich eine Spendenquittung mit reinlegen muss. Habe ich ja gar nicht. Die andere Frage wäre noch, jemand meinte ich bekomme den Kaufpreis der Software komplett zurück. Nur wenn ich Steuerberatungskosten mit 25 Euro ansetze, verändert sich mein Zurückerstattungsbetrag kein bißchen. Muss ich den Kassenzettel mir reinlegen und die von dem Finanzamt entscheiden dann selber?? Würde mich über ein paar hilfreiche Tipps sehr freuen. Danke

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Einkommenssteuer x 148

anonym
beantwortet von Muehlengeist am 28. April 2009 12:21
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Also Pauschbeträg gibts für Werbungskosten 920,-- € (darin ist auch die Pauschale von 16,-- € für die Kontoführungsgebühr enthalten) Und die 920,-- musst du erstmal mit Fahr-km, berufsbekleidung u.dgl. erreichen, erst ab 921,00 € die du geltend machst hast du eine Steuerersparnis (rechne mal so mit 10 ct/€ der über 920,00 € liegt Sonderausgabenpauschbetrag 36,-- € (wenn mich nicht alles täuscht)- da zählen dann deine Spenden rein, Kirchensteuer und Unterhalt an geschiedene ehegatten rein und evt. Ausbildungskosten für deine Erstausbildung falls du sie nicht von irgendjemand anderen bezahlt bekommst.In die Rubrik gehören auch die Versicherungen, aber die fallen nicht unter den Pauschbetrag von 36,-- €/Person sondern werden in einem etwas komplizierten Verfahren auf einen Höchstbetrag berechnet (macht aber Wiso für dich)


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 27. April 2009 07:52
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Das Hauptproblem ist, das du bei allen was du Absetzt als erstes einmal über die Pauschbeträger rüber kommen musst damit sich weiter Ausgabe steuermindernt auswirken. Also solltest du alle Beträge die du absetzten möchtes erst ein mal Eintragen und dir dann erst ausrechnen lassen was du wahrscheinlich zurück bekommst. für eine abhängig Beschäftigten dürfte der größte Einzelposten in aller Regel das Kilometergeld für den Weg zu Arbeit sein. Als erstes solltest du nicht die Kleckerbeträge erfassen sondern die großen Beträge. Die kleinen Beträge solltest du anschließend aber auch erfassen soweit es Sinn macht. Eines solltest du allerdings generell bedenken, du bekommst nur die Steuer zurück für die Beträge die du absetzt, das heißt wenn du sowieso schon eine geringen Einkommenssteuersatz hast kann auch die Rückerstattung nicht so hoch ausfallen und es gibt abhängig Beschäftigten maximal die bezahlte Einkommensteuer zurück auch wenn dir andere was anderes erzählt haben.

Kommentar von Drachentoeter am 27. April 2009 07:56

Ich habe bis jetzt immer den Kaufpreis der Steuersoftware ohne Probleme abgesetzt.

Kommentar von Mobbele83 am 27. April 2009 10:09

ja, würde ich auch gern. Aber das wird nicht mehr bei dem Erstattungsbetrag, oder muss ich den Kassenzettel einfach beilegen???

Kommentar von Drachentoeter am 27. April 2009 12:54

Pauschal heißt immer ohne irgend eine Nachweis, wenn du höhere Kosten Nachweisen kannst werden die auch wenn sie angemessen sind anerkannt. In deinem Fall gibt du den Kaufpreis im Progamm an und legst einfach den Kassenzettel dabei.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 27. April 2009 06:55
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Ich würde erst mal grundsätzlich alles ansetzen, was geht.
Spenden kannst du unter Umständen auch ohne Beleg angeben. Es kommt auf die Glaubwürdigkeit an.
Wer jeden Sonntag in die Kirche geht und 2 Euro in den Klingelbeutel schmeißt, erhält keine Quittung.
Gewisse Mitgliedschaften in Vereinen sind evtl. auch als Spenden absetzbar.
Die Straßensammlung (DRK, Kriegsgräberfürsorge etc.) --> auch dort gibt es selten Quittungen

Kommentar von Drachentoeter am 27. April 2009 08:01

Du brauchst eine Spendenquittung, nicht jede Spende kann man absetzten, du kannst natürlich immer versuchen auch Spenden ohne Beleg ab zu setzen, aber das Finanzamt muss die nicht berücksichtigen. Viele scheine ihren Steuerbescheid nicht zu lesen, den sonst würden sie feststellen das nicht unbendigt alles was man angeben hat auch berücksichtigt wurde.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 27. April 2009 08:32

Das ist richtig. Es kommt auf einen Versuch und die Glaubwürdigkeit an. :-)

Kommentar von Drachentoeter am 27. April 2009 08:39

und das die Spende an einen Verein oder Institution geht die prinzipiell eine Spendenquittung ausstellen darf. Nicht jede Spende kann von der Steuer abgesetzt werden.


domchef
beantwortet von domchef am 27. April 2009 06:43
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grundlegend muß man ausgaben auch nachweisen können, z.b. durch quittungen.
das sich die steuerlast durch eine ausgabe von 25 € nicht mindern lässt ist nachvollziehbar.
schliesslich müßen die ausgaben so hoch, das ein stereurmindernder betrag in rechnung gestellt werden kann.

Kommentar von Mobbele83 am 27. April 2009 06:53

Aber das sind ja so zu sagen Steuerberatungskosten, oder? Sorry wenn ich so blöde Frage aber ich kenn mich halt kein bißchen aus.

Kommentar von Drachentoeter am 27. April 2009 07:57

Du hast sicherlich die Rechnung für das Programm, diesen Betrag kannst du ohne weiteres als Steuerberatungskosten absetzen.


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