Wer weiss was?
ja,wenn der vertrag älter als 7 jahre ist, denn dann ist die sog.steuerliche bindefrist abgelaufen
Wichtig ist nur, dass die 7 Jahre Sperrfrist um sind. Denn nur danach erhält man die Wohnungsbauprämie vom Staat. Für was das Guthaben des Bausparvertrages verwendet wird, ist relativ egal. Wohnwirtschaftliche Verwendung wie Bau oder Wohnungskauf ist nur wichtig bei der "eventuellen" Darlehensaufnahme.
In Österreich ist bei vorzeitiger Auflösung die widmungsgemäße Verwendung erforderlich, d.h. Kauf von Eigenum - Haus, Grundstück od. Wohnung, Schaffung von Wohnraum, Energiesparende Massnahmen sowie Althaussanierung (Fenster, Dach, Heizung, Verputz). Sie können den Bausparer auch für die Zahlung von Erbe heranziehen. Ich als Berater würde einen Bausparvertrag nicht mehr empfehlen, da er viel zu wenig Verzinsung bringt. Unterm Strich nicht mal ein Prozent und das bei Zeitlicher Bindung. Lassen Sie sich über Fonds beraten!