BrockenhexeHarz am 02.11.2009 um 7:53 Uhr
Guten Morgen,
ich habe eine Frage bezüglich des Wohngeldes. Meine Freundin und ich haben gestern Abend über das Wohngeld diskutiert, aber keine Antwort gefunden. Auch über Google nicht. Nun wollte ich Euch diesbezüglich fragen.
Person A macht eine Ausbildung und bekommt nur Wohngeld ohne BAB ohne Kindergeld Person B hat 3 Kinder und bekommt Hartz4 und Kindergeld Beide Personen sind verheiratet.
Wird das Wohngeld ans Hartz4 angerechnet? Ich bin der Meinung das es angerechnet wird, oder?
Viele Grüße
Also ich kenn das so angeblich Hartz IV oder Wohngeld - beides geht nicht...
BrockenhexeHarz am 2. November 2009 08:03 Das stimmt auch. Aber nicht wenn einer der Personen aus dem Hartz4 draussen ist.
Wie aus dem Hartz IV draussen ist?!
BrockenhexeHarz am 2. November 2009 08:25 Person A macht eine Ausbildung und fällt aus dem Hartz4 komplett raus. Daher besteht Anspruch auf Wohngeld
Meine Freundin war aber auch arbeiten (also nicht Hartz IV) berechtigt und ihr Freund musste Antrag auf Hartz IV stellen und sie wäre in die Bedarfsgemeinschaft reingefallen obwohl sie arbeitet... Und dann wäre ihr Wohngeld auch weg gewesen...
VirtualSelf am 2. November 2009 08:35 Nein.
A und B bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, es wird das Gesamteinkommen betrachtet. Entweder hat die Bedarfsgemeischaft als ganzes Anspruch auch Wohngeld oder alternativ als Ganzes auf ALG2.
Dass nur ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft aus dem ALG2-Bezug rausfällt, ist nicht möglich.
BrockenhexeHarz am 2. November 2009 08:38 "Dass nur ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft aus dem ALG2-Bezug rausfällt, ist nicht möglich."
So ist es aber tatsächlich. Dieser Fall ist kein Beispiel sondern er existiert so. Genauso wie ich ihn geschildert habe. Die Ausbildungsvergüstung wird angerechnet und somit wird Person B ein kleiner Teil abgezogen. Aber grundsätzlich die Frage mit dem Wohngeld, da niemand diese beantworten konnte, weder Jobcenter noch Sozialamt.
VirtualSelf am 2. November 2009 08:54 Es mag sein, dass dieser Fall existiert. Dann wurde definitiv falsch bearbeitet.
ALG2 wird für die gesamt BG berechnet/gewährt unter Berücksichtigung aller Einkommen (und der Freibeträge darauf). Stell es dir wie einen großen Topf vor, in den man als Teil einer BG einzahlt.
Entweder ist dieser Topf groß genug, dass man neben dem Gesamt-Einkommen auch Wohngeld beantragen kann (als vorrangige Leistung), dann gibt es kein ALG2, oder aber er ist zu klein, dann gibt es ALG2, aber kein Wohngeld.
HartzIV gibt es für dei Bedarfsgemeinschaft. Wenn einer Geldzufluß hat, woher auch immer der stammt, werden die angerechnet.

Wohngeld wird voll angerechnet.
VirtualSelf am 2. November 2009 08:22 Kleiner Nachtrag, damit es nicht unklar bleibt.
Grundsätzlich schließen sich Wohngeld und ALG2 aus. Lediglich in Übergangszeiten - wenn man bspw. von ALG1 + Wohngeld in ALG2-Bezug fällt -, ist es aus verwaltungstechnischen Gründen kurzfristig möglich, dass beide Leistungen nebeneinander bestehen.
Ich gehe mal davon aus, dass Person A wegen Ausbildung (die grundsätzlich durch BAB förderfähig wäre) von den Leistungen zum Lebensunterhalt ausgeschlossen ist. Damit bildet sie zwar noch eine Bedarfsgemeinschaft mit B und den Kindern, aber die Einkommensanrechnung ist hier anders. Erst wird geprüft, ob Person A ihren eigenen Bedarf (errechnet nach den Regeln von ALG II)decken kann. Hierbei wird auch das Wohngeld als Einkommen berücksichtigt. Liegt das Einkommen von A über dem Bedarf, so wird dieser übersteigende Bedarf auf den Bedarf der anderen Mitglieder der BG, also B und die Kinder anteilig entsprechend deren Bedarf angerechnet. Also Wohngeld kann nur angerechnet werden, wenn das Einkommen von A ihren Bedarf übersteigt.
Man bekommt nur entweder ALG2 (Hartz4)oder Wohngeld, weil im ALG2 die Unterkunftskosten enthalten sind. Person A kann also eigentlich nicht im ALG2-Bezug sein.
BrockenhexeHarz am 2. November 2009 07:56 Person A fällt aus dem Hartz4 komplett raus, deswegen Wohngeld
exakt