Hintergrund: Wenn ich über die Autobahn fahre, sind das einige Kilometer mehr, ich komme aber deutlich schneller an. Kann man die höheren Kosten trotzdem geltend machen?
Du kannst ja deine (längere) Strecke erstmal eintragen. Meistens prüfen die nichtmal. Sonst gilt: Verkehrsgünstiger, wenn i.d.R. mindestens 10 Minuten weniger Fahrtweg. Dazu gibt es auch Urteile. Aber reich erstmal deine Strecke ein und sehe was passiert.

Nein, der verkehrsgünstigste Weg. Dies kann bei Fahrgemeinschaften auch etliche Kilometer Umweg sein.
Wenn du diese Strecke regelmäßig benutzt - sie ist ja offensichtlich wesentlich verkehrsgünstiger - dann wird auch diese Entfernung vom Finanzamt akzeptiert!

Bei unserem Finanzamt liegt das am Bearbeiter. Der wollte sich mit mir rumstreiten und war der Meihnung das wir bescheißen. Trotz Nachweis per Routenplaner, und der sagte das selbe wie mein Tacho. Es ging um rund 5km. Aber wenn es sich im Rahmen hält mit den Kilometern, dann reiche das ein was Du wirklich fährst, auch wenn es etwas weiter, aber kürzer in der Zeit liegt. Nicht jeder wird so einen stinkstielel wie wir im Amt haben, dabei hat der auch eine nette Kollegin (die tut mir echt leid). Achso: Ein Bekannter der gerade Steuern auf der Schule büffelte, sagte mir damals, das laut Gesetzbuch nur der kürzeste Weg gilt, (hatte er extra nachgeschaut).
bommel65 am 21. März 2007 15:10 Richtig, der kürzeste Weg.