Angenommen ich bin Gesellschafter einer GmbH. Muss ich dann den Soidaritätsbeitrag einmal von meiner Körperschaftssteuer berechnen und anschließend auch von meiner Einkommenssteuer? Oder wird der nur einmal abgezogen?
Da die juristische Person (GmbH) also auch die natürliche Person (Gesschäftsführer) steuerpflichtig sind, wird der Solidaritätszuschlag sowohl von der Körperschaftsteuer als auch von der Einkommensteuer erhoben.
Allerdings mindert das Gehalt des GmbH-Geschäftsführers den Gewinn der Körperschaft, so dass für das Gehalt weder Körperschaftsteuer noch Soli erhoben wird, da nur der Gewinn versteuert wird.
Danke,perfekt! das ist auch die richtige Antwort!
danke und wovon? von der ESt oder der KSt?
von der ESt, das macht mein steuerberater