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Wird Solidaritätsbeitrag doppelt berechnet?

gefragt von Tomba am 02.12.2008 um 13:47 Uhr

Angenommen ich bin Gesellschafter einer GmbH. Muss ich dann den Soidaritätsbeitrag einmal von meiner Körperschaftssteuer berechnen und anschließend auch von meiner Einkommenssteuer? Oder wird der nur einmal abgezogen?


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curafe
beantwortet von curafe am 2. Dezember 2008 13:56
2x
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der wird nur einmal abgezogen

Kommentar von Tomba am 2. Dezember 2008 14:01

danke und wovon? von der ESt oder der KSt?

Kommentar von C5704bb8b1210fcf61ce39310441b495smallcurafe am 2. Dezember 2008 14:09

von der ESt, das macht mein steuerberater


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 3. Dezember 2008 08:32
1x
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Da die juristische Person (GmbH) also auch die natürliche Person (Gesschäftsführer) steuerpflichtig sind, wird der Solidaritätszuschlag sowohl von der Körperschaftsteuer als auch von der Einkommensteuer erhoben.

Allerdings mindert das Gehalt des GmbH-Geschäftsführers den Gewinn der Körperschaft, so dass für das Gehalt weder Körperschaftsteuer noch Soli erhoben wird, da nur der Gewinn versteuert wird.

Kommentar von Tomba am 3. Dezember 2008 11:36

Danke,perfekt! das ist auch die richtige Antwort!



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