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Wird sich das Strafmaß für zu schnelles Fahren noch rückwirkend auf meine Probezeit auswirken?

gefragt von jala18jala18 am 14.08.2008 um 21:32 Uhr

Ich habe vor 2 Wochen ein Protokoll bekommen in dem eine 6 Tage vor Ablaufen meiner Probezeit 29Kmh zu schnell gefahren bin. Den Brief habe ich außerhalb meiner Probezeit bekommen. Meint ihr die Strafe wird sich rückwirkend auswirken?


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Qetan
beantwortet von Qetan am 14. August 2008 21:35
2x
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Es gilt das Datum Deiner Raserei. Du hast die Probezeit nicht überstanden weil Du offensichtlich noch nicht reif genug zum verantwortlichen Fahren bist.


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 14. August 2008 21:33
1x
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Der Tag des Vergehens zählt, nicht das Zustelldatum.

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 14. August 2008 21:34

ist ja bloß ne owi kein vergehen aber du hast recht...

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 14. August 2008 21:37

Hast recht, hab Vergehen eigentlich nur als allgemeinen Begriff verwendet. Wusste nicht, daß ihr Deutschen so genau seit, bin nämlich keiner :-)


zilla002
beantwortet von zilla002 am 14. August 2008 21:33
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es geht darum wann du die ordnungswidrigkeit begangen hast nicht ums zustelldatum der zahlscheins. da das 6 tage vor ablauf deiner probezeit war, wars in der probezeit also wirkt es sich selbstverständlich auch darauf aus. ist ja nicht rückwirkend...


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 14. August 2008 21:39
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Wenn das Vergehen innerhalb der Probezeit war dann JA!


Witchblade83
beantwortet von Witchblade83 am 14. August 2008 22:07
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Das Tatdatum zählt - und das war in deiner Probezeit.
Vorausgesetzt es waren (innerorts?) nach abgezogener Toleranz über 20 km/h zuviel: Aufbauseminar (teuer) und Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre.



PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 15. August 2008 12:35
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Ui... warum hast Du dich nicht die 6 Tage noch beherrscht? Danach wäre es ja nicht mehr ganz so schlimm gewesen ..... sehr ärgerlich, aber selbst schuld.


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