Ich habe vor 2 Wochen ein Protokoll bekommen in dem eine 6 Tage vor Ablaufen meiner Probezeit 29Kmh zu schnell gefahren bin. Den Brief habe ich außerhalb meiner Probezeit bekommen. Meint ihr die Strafe wird sich rückwirkend auswirken?
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Es gilt das Datum Deiner Raserei. Du hast die Probezeit nicht überstanden weil Du offensichtlich noch nicht reif genug zum verantwortlichen Fahren bist.

Der Tag des Vergehens zählt, nicht das Zustelldatum.
ist ja bloß ne owi kein vergehen aber du hast recht...
albundysohn am 14. August 2008 21:37 Hast recht, hab Vergehen eigentlich nur als allgemeinen Begriff verwendet. Wusste nicht, daß ihr Deutschen so genau seit, bin nämlich keiner :-)
es geht darum wann du die ordnungswidrigkeit begangen hast nicht ums zustelldatum der zahlscheins. da das 6 tage vor ablauf deiner probezeit war, wars in der probezeit also wirkt es sich selbstverständlich auch darauf aus. ist ja nicht rückwirkend...

Wenn das Vergehen innerhalb der Probezeit war dann JA!

Das Tatdatum zählt - und das war in deiner Probezeit.
Vorausgesetzt es waren (innerorts?) nach abgezogener Toleranz über 20 km/h zuviel: Aufbauseminar (teuer) und Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre.

Ui... warum hast Du dich nicht die 6 Tage noch beherrscht? Danach wäre es ja nicht mehr ganz so schlimm gewesen ..... sehr ärgerlich, aber selbst schuld.