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Wird Schenkungssteuer bei Einräumung eines Nießbrauchrechts erhoben?

gefragt von Martin1111 am 06.08.2009 um 21:50 Uhr

Hallo, Zusammen,

meine Freundin und ich wollen eventuell demnächst eine Eigentumswohnung kaufen. Das soll dann auf ihren ausdrücklichen Wunsch nur auf meinem Namen geschehen. Um sie dagegen abzusichern, dass sie bei einem Streit herausgeworfen werden könnte, wurde überlegt, dass sie ein sogenanntes 'Nießbrauchsrecht' im Grundbuch erhält. Aber dann haben wir jetzt gehört, dass das vom Finanzamt als 'Schenkung' an sie betrachtet werden kann und dass dann hohe Schenkungssteuern anfallen (da wir nicht verheiratet sind). Wer kennt sich damit aus?

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finanzen x 23.712 schenkungssteuer x 24

kugel
beantwortet von kugel am 6. August 2009 22:11
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Ich würde mich da mal vom Notar beraten lassen - der kennt die ganze Bandbreite, was Wohnung und Eintragung ins Grundbuch angeht. Nießbrauch ist doch wohl das Gleiche wie Wohnrecht - oder?

Für die Schenkungssteuer ist auch noch ein Steuerberater gut (Falls der Notar sich hinsichtlich der Steuer nicht gut auskennt)

Egal wie ihr es macht, überlege es Dir/Euch gut - so eine Wohnung kauft man nicht für jetzt sondern (normalerweise) für das restliche Leben...

Kommentar von Martin1111 am 6. August 2009 22:30

Nießbrauch und Wohnrecht sind sehr verschiedene Dinge, so wie bei gutefrage.net die Nutzer, die Fragen beantworten, wenn sie eine Antwort haben, und andere, die in ihrem 'Antworten' dem Fragesteller selber Fragen stellen.

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 6. August 2009 22:33

Ja, ´Tschuldigung - ich wollte nur helfen - und wenn Dir die Antworten hier nicht passen, warum gehst Du dann bitte nicht gleich zu denjenigen, die sich wirklich damit auskennen (Notar, Steuerberatung)?

Nein, das war jetzt keine Frage sondern eine Feststellung

Kommentar von Martin1111 am 7. August 2009 06:34

Der Notar sagt es leider nicht und der Steuerberater kassiert dann eine zusätzliche Gebühr. Daher die Hoffnung, dass es hier Leute gibt, die schon Erfahrungen damit haben.

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 7. August 2009 09:37

Hmm, dann frag doch gleich im Finanzamt nach. Deine Frage ist ja lediglich, ob beim Nießbrauchsrecht eine Schenkungssteuer anfällt - falls ja, dann ist die Höhe ja festgelegt.

Aber: Das ist eine Sache, die man so nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte; sowohl finanziell als auch langfristig gesehen. Ich würde trotz des finanziellen Aspektes einer Steuerberaterrechnung trotzdem auf seine Beratung nicht verzichten: Schließlich kann der Dir mehrere Möglichkeiten aufzeigen, wie die Wohnung an Deine Freundin "gebunden" werden kann aber gleichzeitig nicht horrende Steuern anfallen.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 6. August 2009 21:52
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Das, was Ihr vorhabt, ist gefährlich! Stell Dir vor, Eure Beziehung geht auseinander, dann kannst Du sie nicht aus der Wohnung werfen, obwohl sie Dir gehört! Mit der Steuer kenn ich mich leider nicht aus

Kommentar von Martin1111 am 6. August 2009 21:55

bei meiner frage geht es um die schenkungssteuer

Kommentar von Martin1111 am 6. August 2009 21:58

meine freundin kann nun einmal nicht offiziell miteigentümerin werden.

Kommentar von SUNFRIEND4 am 6. August 2009 22:10

Das ist Eure Sache, wollte Dir nur die Nachteile, die entstehen können, zeigen. Klar, geht es Dir um die Schenkungssteuer, aber da kenn ich mich nicht aus, wie ich geschrieben hab



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