wird probearbeiten bezahlt?

13 Antworten

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Anspruch hast du nicht. Wäre aber nett wenn der AG was bezahlen würde.

Ja, es sei denn, dein "Probe-Chef" schummelt. Allerdings hat sich das "kostenlose Probearbeiten" heutezutage schon weitgehend eingebürgert. Tatsächlich ist es jedoch so, dass dir für geleistete Arbeit auch Lohn zusteht. Arbeitest du freiwillig ohne Lohn, ist das zunächst mal dein Bier und wo kein Kläger, da kein Richter. Nach dem Gesetz jedoch gibt es keine "Probearbeit" in der genannten Form, also ohne Anspruch auf Entlohnung.

Da seid ihr aber alle auf dem Holzweg. Probearbeiten MÜSSEN bezahlt werden

Laut dem Urteil vom Arbeitsgericht Weiden (Urteil vom 7. Mai 2008, AZ: 1 Ca 64/08 C), gelten vertragliche Vereinbarung, die Arbeitsentgelt während der Einfühlungszeit grundsätzlich ausschließen, als rechtswidrig.

Das BGB § 611 besagt:

§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Nach Urteil der Richter ist ein Einfühlungsverhältnis ohne Arbeitsentgelt zwar im Prinzip zulässig. In diesem Fall dürfe der Arbeitnehmer aber weder zur Arbeit verpflichtet sein noch dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegen.

Nachzulesen bei:

http://www.aspect-online.de/finanztipps/probearbeit-muss-bezahlt-werden-04112008.htm

So wie Takage es sagt, ist es richtig. Die Ignoranten, die hier im Thread behaupten, Probearbeit müsse nicht entlohnt werden, sollten besser ihren Mund halten und sich erst einmal informieren, bevor sie ihr törichtes Geschwätz als echte Information anbieten. Unglaublich, was hier für dummes Viehvolk abhängt.

Wer seine Probearbeit tatsächlich nicht entlohnt bekommt, schickt der Firma einfach eine Rechnung mit Steuernummer. Wenn die Firma nicht bezahlt, gleich zum Amtsgericht, Mahnbescheid beantragen - oder direkt zum Anwalt für Arbeitsrecht, der klagt den Lohn für den Arbeitnehmer ein. Der Lohn muss in jedem Fall auch ohne vorherigen schriftlichen Arbeitsvertrag voll ausgezahlt werden.

Das ist richtig! Probearbeit muss bezahlt werden. Es sei den der Arbeitnehmer verzichtet darauf. ich persönlich finde es vom AG sehr unserös Leute ohne Bezahlung arbeiten zu lassen. Zum Arbeitsrecht sagt das BGB in § 611:

§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Wird ein Bewerber probeweise eingestellt, sei es auch nur für einen Tag, hat dieser Anspruch auf Lohn und Gehalt (LAG Schleswig-Holstein, Az.: 4 Sa 11/05).

Arbeit ist Arbeit, ob zur Probe oder nicht! Solange Arbeitgeber einen Bewerber nicht unterschreiben lassen, das eine Vereinbarung darüber getroffen wurde, dass das Probearbeiten unentgeldlich, also keine Bezahlung dafür erfolgt, sollte jeder Probearbeitende einem absagenden Arbeitgeber eine Rechnung über die Zeit der Probearbeit ins Haus schicken.

Dabei sollte die Höhe des Stundenlohns nicht übertrieben hoch sein, sondern sich an dem bemessen, was nach einer Einstellung des Bewerbers an Stundenlohn gezahlt worden wäre. Denn, verabreden Arbeitgeber und Bewerber einen Probearbeitstag mündlich, gilt auch dann ein Dienstvertrag als für die Zeit der Probe geschlossen.

auf jeden Fall vorher abklären, wenn es nichts gibt okay, aber peinliche Diskussionen sind somit ausgeschlossen

Nein , darfür ist es ja auch ein probetag ... damit sie dich kenn lern und damit du weißt ob du es magst dort...

schade

@moewie

so ist das leben =)

@honey1989

1 Tag Minijob... max. 20,- EUR. Davon sollte man das Probeengagement nicht abhängig machen.