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Wird mit der zum 01.01.2009 wirksam werdenden Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft?

gefragt von BedburdyckBedburdyck am 05.10.2007 um 23:20 Uhr

Zum 01.01.2009 steht uns wieder eine kräftige Steuererhöhung ins Haus. Was ist mit dem bisherigen Halbeinkünfteverfahren, das die Erträge aus Wertpapiergeschäften bisher begünstigte? Gibt es alternative Kapitalanlagen, die Abgeltungssteuer legal zu umgehen?


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LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 7. Oktober 2007 02:21
2x
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Das HEV wird abgeschafft. Die Spekulationsfrist für Wertpapiere (ab dem 01.01.2009 gekauft!) wird abgeschafft, stattdessen unterliegen dabei alle der Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Ausschüttungen. Kursverluste können nur bei der gleichen Wertpapierart mit den Verlusten verrechnet werden.

Sonderbedingungen gelten für Zertifikate.

Die Abgeltungssteuer kann insb. bei Rentenpapieren zu einer Steuerermäßigung führen. Aber wer weniger als 25 % Grenzsteuersatz hat, kann den Abzug von 25 % in der jährlichen Steuererklärung ansetzen und wird dann mit dem persönlichen Steuersatz belastet.

Insgesamt ist die Materie aber trotz der behaupteten Steuervereinfachung sehr komplex. Aber wer bis 31.12.2008 noch Wertpapiere (außer reinen Zertifikate) kauft, muß Kurssteigerungen nicht der Abgeltungssteuer unterwerfen (wenn die Wertpapiere mind. 12 Monaten gehalten werden.

Die (Abgeltungs-)Steuer kann nicht legal "umgangen" werden, sondern nur legal "vermieden" werden.

Kommentar von 5df7058b97f13b311b72b8071e27817bsmallBedburdyck am 9. Oktober 2007 02:45

Danke für die fundierte Antwort!

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 9. Oktober 2007 21:43

Danke für das Lob.

Schau mal unter dem Suchbegriff "Abgeltungssteuer", da habe ich heute einiges kommentiert und hoffe Dir damit auch helfen zu können.


DocRoc
beantwortet von DocRoc am 6. Oktober 2007 10:30
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Ein klares JA als Antwort auf deine Frage. Das Halbeinkünfteverfahren wird ebenso wie eine Menge anderer Regeln (einjährige Haltefrist von Aktien usw.) zum genannten Termin abgeschafft. Alle Spekulationsgewinne, d.h. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die über den Freistellungsauftrag hinausgehen, werden direkt an der Quelle (Bank, Depot) mit generell 25% versteuert. Soweit ich das verstanden habe, soll diese Regelung der Vereinfachung und Vergleichbarkeit dienen. Alternativen wird es zB im Rahmen von Zielfonds oder Termingeldern geben. Da lassen sich die entsprechenden Anbieter mit Sicherheit noch das eine oder andere einfallen.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 7. Oktober 2007 01:59

Satz 1 und 2 sind richtig. Dann wird es aber falsch bzw. ungenau.


Finanzinfos
beantwortet von Finanzinfos am 27. März 2008 19:13
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Bezüglich der Abgeltungssteuer gibt es verschiedene Tipps oder Finanzkonzepte. Beispielsweise werden Dachfonds empfohlen. Möglicherweise werden Ihnen auch Indexfonds, Superfonds beziehungsweise Multi-Asset-Fonds, Schiffsfonds, Fondspolicen, Riester-Fondssparpläne oder geschlossene Fonds (außer Schiffsfonds gibt es noch weitere geschlossene Fonds. Bei Schiffsfonds besteht allerdings die Möglichkeit von der Tonnagesteuer zu profitieren, durch die Gewinne weitgehend steuerfrei werden) empfohlen. Das heißt aber nicht, dass diese Tipps oder Konzepte auch wirklich kompetente Finanzkonzepte sind. Auf der Webseite: [...] wird auf zumindest einige der oben genannten Finanzmöglichkeiten eingegangen

Kommentar von support3 am 9. Oktober 2008 17:24

Liebe/r Finanzinfos,

Fragen und Antworten dürfen auf gutefrage.net nicht dazu genutzt werden eigene kommerzielle Dienstleistungen anzubieten. Daher habe ich den Link aus deiner Antwort entfernt.

Bitte schau diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Herzliche Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support


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