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wird mir mein ALG1 gesperrt weil ich meinen vorletzten arbeitsvertrag gekündigt habe?

gefragt von loandra am 28.05.2009 um 12:43 Uhr

hallo, ich bin seid dem 01.05.09 arbeitslos da mein vorheriger vertrag auf 6 monate befristet war und ich nun schwanger geworden bin so das mir der vertrag nicht verlängert wurde.bevor ich aber da angefangen habe, habe ich mein vorheriges beschäftigungsverhältnis in der probezeit gekündigt.dieser vertrag war ebenfalls befristet allerdings auf 1 jahr so das, hätte ich nicht gekündigt, ich jetzt noch bis zum 31.07.09 da beschäftigt wäre. ich weiß das man eine sperre bekommt wenn man von unbefristet in einen befristeten vertrag wechselt, und danach arbeistlos wird, das war bei mir ja aber nicht der fall.ist die frage bekomme ich jetzt eine sperre weil ich ja sonst noch arbeit hätte? ich habe dem arbeitsamt auch eine schriftliche erklärung abgegeben in der ich beschreibe warum ich gekündigt habe.und zwar habe ich in einer spiehalle gearbeitet und hatte einfach angst um meine sicherheit da ich immer alleine war und oft aggresiven und kriminellen menschen gegenüberstand.das hab ich am an´fang einfach unterschätzt.außerdem konnte ich bei der arbeit danach wieder in meinem gelerntem beruf als köchin arbeiten.

was meint ihr? muss ich da was befürchten?denn ich weiß ehrlich nciht wovon wir leben sollen wenn ich da kein geld bekomme.

vielen dank schon mal

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kündigung x 2.763 arbeitsrecht x 2.168 arbeitsamt x 1.197

uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 28. Mai 2009 12:48
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also ich sehe da kein problem , außer daß du in Schachtelsätzen schriebst.

Geh zur Arge hin und kläre deine Sache direkt mit dem Mitarbeiter , er wird dir sagen was und in welcher Reihenfolge zu tun ist.

Hast du denn die Schwangerschaft bei deinem Arbeitgeber abgegeben ... das könnt ein kleiner fallstrick sein ..

Kommentar von Fdcc0f6e12b8c044a5d5ef5fea262cf9smallBirgitAltmann am 28. Mai 2009 12:53

ich habe das so verstanden, dass sie beim letzten AG einen befristeten Vertrag hatte, der abgelaufen ist. Wäre sie nicht Schwanger geworden, hätte sie evtl chancen gehabt weiter beschäftigt zu werden. Das einzige Problem seh ich nur darin, wenn Sie sich nicht 3 Monate vor Vertragsablauf beim AA gemeldet hat

Kommentar von 21717670ef86e8086f351886aadcc86dsmalluwe8888 am 28. Mai 2009 12:59

so habe ich da auch verstanden , der neue vertrag war über 6 monate , und sie ist schwanger geworden. daher wurde sie nicht übernommen, also , gleich bei der arge melden , auch die schwangerschaft

Kommentar von loandra am 28. Mai 2009 13:27

danke für die schnellen antworten. das es vieleicht zu kompliziert zu lesen ist tut mir leid wußte nicht wie ichs besser beschreiben soll. ich denke auch das ich im grunde nichts falsch gemacht habe,hab mich rechtzeitig beim AA gemeldet etc. leider bekomme ich den bearbeiter nicht mehr persönlich zu fassen und bei der servicenummer konnte man mir auch keine antwort geben

Kommentar von 21717670ef86e8086f351886aadcc86dsmalluwe8888 am 28. Mai 2009 13:40

also bei den servicenummern haste eh die pizzabäcker dran , die kennen deine Fall gar nicht ... nim die ganzen Unterlagen , und geh hin, da du schwanger bist, wirst du eh vorgezogen..


anonym
beantwortet von Klugsch111 am 29. Juli 2009 02:55
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Das letzte Arbeitsverhältnis ist regulär ausgelaufen. Was vorher war ist meiner Meinung nach irrelevant. Daher musst Du auch Arbeitslosengeld erhalten. Sollte jedoch eine Sperre von 3 Monaten festgesetzt werden, kannst Du "Sozialhilfe" jetzt ALG II beantragen. Auf dieses wird natürlich das Erziehungsgeld und andere Nebeneinkünfte angerechnet.


anonym
beantwortet von Tobias1979 am 30. Mai 2009 22:02
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wenns der vorletzte job war, eher nein.


casilein
beantwortet von casilein am 28. Mai 2009 12:50
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Ich finde, der Stellenwechsel ist berechtigt gewesen, da Du Dich damit verbessert hast. Ich würde gegenüber der AA damit argumentieren, dass man Dir bei Einstellung eine unbefristete Beschäftigung in Aussicht gestellt hat. Außerdem ist es mittlerweile üblich, dass man in einer neuen Anstellung erstmal befristet angestellt wird, etwas anders findet man ja kaum noch.


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 28. Mai 2009 12:50
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Ich denke nicht, dass du gesperrt wirst, aber wenn zu jetzt schwanger bist, bekommst eh bald krankegeld und dann erziehungsgeld. das denke ich, sollte für dich alles kein großes Problem sein.


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 28. Mai 2009 12:47
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es wird IMMER 12 Wochen gesperrt,wenn man selbst kündigt,ist ja auch sehr dumm,da allgemein bekannt!!!

Kommentar von loandra am 28. Mai 2009 13:09

ich habe den vertrag gekündigt und danach übergangslos eine andere arbeit begonnen.das problem ist nur das der erste vertrag 1jahr befristet war und der zweite ein halbes jahr.


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