Lemasque am 01.09.2009 um 16:58 Uhr
Ich wollte mal wissen ob ein Konto, bei welchem ich Vollmacht besitze mir auch gleich angerechnet wird? Ich muss nämlich alle meine Konten angeben und deshalb wollte ich wissen, ob auch Konten, welche nicht mir gehören, bei denen ich aber Vollmacht habe auch dazugezählt werden und somit angegeben werden müssen?
Wenn es um dein Vermögen geht, solltest du alle Konten angeben, die auf dich laufen. Kontovollmacht heißt nicht immer Kontoinhaber. Wenn es auf mehrere läuft, dich auch, mußt du es angeben.

Vollmacht für ein Konto heißt ja nicht, dass Du der Eigentümer des Kontos bist...Du kannst für Deine persönlichen Bedürfnisse und Angelegenheiten nicht auf dieses Konto zurück greifen, dann würdest Du dich dem Eigentümer gegenüber sogar strafbar machen.......

Wird es meines Wissens nicht.
Du mußt Konten anführen, die auf Deinem Namen laufen.

Nein, dass du die Verfügungsgewalt darüber hast bedeutet noch lange nicht, dass es dein Geld ist. :-)