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wird man da denn angezeigt oder so ?

gefragt von sabi1234 am 06.12.2008 um 22:53 Uhr

ich frage mich schon lang :

wenn man in einen laden geht der alkohol sogar an kinder verkautf und dort was kauft aber man stiehlt dort mal was, wird man denn da angezeigt?


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anonym
beantwortet von newcomer am 6. Dezember 2008 22:54
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diebstahl ist immer diebstahl


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 6. Dezember 2008 22:54
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Ja was dachtest Du denn? Natürlich wirst Du angezeigt.


anonym
beantwortet von Janni1979 am 6. Dezember 2008 22:54
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was hat das eine mit dem anderen zu tun ? Du bekommst eine Anzeige wenn dann rauskommt das du noch keine 18 bist der Ladenbesitzer gleich mit.


anonym
beantwortet von Realkojack am 6. Dezember 2008 22:54
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HÄÄ? Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Diebstahl ist und bleibt Diebstahl.


anonym
beantwortet von majaohnewilli am 6. Dezember 2008 22:57
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Du meinst, bei Betrügern unter sich gilt das Gesetz nicht? Frei nach dem Motto: Mein Nachbar fährt ohne Führerschein Auto also ist es mein gutes Recht sein Haus auszurauben..... Wenn du logisch darüber nachdenkst, kannst du die Frage selbst beantworten!


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 6. Dezember 2008 22:56
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Liegt immer im Ermessen des Geschädigten welche Straftat angezeigt wird. Und die Straftaten sind alle unabhängigt voneinander zu würdigen. Also wenn du in einem Laden etwas stiehlst, wirst du da vermutlich angezeigt werden. Kannst die Straftat, die du dem Laden antust nicht dagegen aufrechnen, daß er sich selber auch nicht so ans Gesetz hält.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 6. Dezember 2008 22:54
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ja

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 7. Dezember 2008 00:03

Mehr gibt´s dazu nicht zu sagen!


grisu05
beantwortet von grisu05 am 6. Dezember 2008 22:55
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??? Du hast wohl schon etwas viel von dem Alkohol abgekriegt? Diebstahl ist Diebstahl.


Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 6. Dezember 2008 22:55
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Aber hallo.

Kommentar von 08b03e3b0655dd59086a89bded551dd2smallEselin am 6. Dezember 2008 22:57

Eselin winkt zu Eppendorf rüber Auch dir hallo! ;-)

Kommentar von Ea8cb9007dff41f07e4710c9bd38c790smallEppendorf am 6. Dezember 2008 22:57

Eppendorf erkennt die Eselin und ruft

Moin Moin Frau Esel!

;-)


Eselin
beantwortet von Eselin am 6. Dezember 2008 22:55
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Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Natürlich ist es illegal, Alk an Kinder zu verkaufen, aber glaubst du, dass deshalb dort alle Gesetze außer Kraft getreten sind? Wenn sie jemanden erwischen, werden sie ihn/sie vermutlich auch anzeigen oder zumindest Hausverbot erteilen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 6. Dezember 2008 22:55
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Ja sicher. Oder meinst Du, dass Du einen Orden bekommst?


gowshihan
beantwortet von gowshihan am 6. Dezember 2008 22:55
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hat keinen zusammenhang


anonym
beantwortet von hochglanz am 6. Dezember 2008 22:56
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du kannst höchsten wegen deiner verquerten (unverständlichen( Fragestellung angezeigt werden

Ja sag mal, WO denn sonst???


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 6. Dezember 2008 22:56
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Da hat doch das Eine nichts mit dem Andern zu tun. Diebstahl ist Diebstahl u.wird angezeigt. Und wenn der Ladeninhaber erwischt wird, wie er Alkohol an Jugendlich verkauft, dann wird er ebenfalls angezeigt.


anonym
beantwortet von sabi1234 am 6. Dezember 2008 22:58
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abe die machen sich doch dann selbst strafbar oder nicht ?

Kommentar von C5704bb8b1210fcf61ce39310441b495smallcurafe am 6. Dezember 2008 23:01

ja, aber wo kein kläger da keine klage bzw. anzeige


Rocca
beantwortet von Rocca am 6. Dezember 2008 22:58
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Was wuerdest du denn an der Stelle von dem Ladenbesitzer machen?

Kommentar von C5704bb8b1210fcf61ce39310441b495smallcurafe am 6. Dezember 2008 23:02

keinen alkohol an minderjährige verkaufen?


curafe
beantwortet von curafe am 6. Dezember 2008 22:59
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wenn beide erwischt werden, der eine beim stehlen, der andere beim verkauf alkoholoka an minderjährige, erfolgt bei beiden anzeige, unabhängig von einander...


Kiranja
beantwortet von Kiranja am 6. Dezember 2008 22:59
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Musste diese Frage erstmal eben 5 mal durchlesen.Verstanden hab ich se immer noch nicht :-P


Smash
beantwortet von Smash am 6. Dezember 2008 23:00
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Du wirst nur angezeigt, wenn Du Dich dumm anstellst und Du erwischt wirst. Und wenn Du erwischt wirst, kannst Du ja den Ladeninhaber auch erpressen mit Deinem Wissen. Heutzutage ist es nicht einfach für Diebe, man muß schon kreativ sein. Aber in welchem Beruf denn nicht?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 6. Dezember 2008 23:31

wenigstens eine kernige Antwort!

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 7. Dezember 2008 00:07

Stimmt schon. Ich befürchte nur, daß der Schlingel genauso denkt. Zeigt er mich an, erpress ich ihn ein bischen...


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 8. Dezember 2008 15:19
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Die sind verpflichtet jeden Diebstahl zur Anzeige zu bringen ! Es käme ja der Verdacht auf das man sich freikaufen könnte !


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