ich frage mich schon lang :
wenn man in einen laden geht der alkohol sogar an kinder verkautf und dort was kauft aber man stiehlt dort mal was, wird man denn da angezeigt?

Ja was dachtest Du denn? Natürlich wirst Du angezeigt.
was hat das eine mit dem anderen zu tun ? Du bekommst eine Anzeige wenn dann rauskommt das du noch keine 18 bist der Ladenbesitzer gleich mit.
HÄÄ? Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Diebstahl ist und bleibt Diebstahl.
Du meinst, bei Betrügern unter sich gilt das Gesetz nicht? Frei nach dem Motto: Mein Nachbar fährt ohne Führerschein Auto also ist es mein gutes Recht sein Haus auszurauben..... Wenn du logisch darüber nachdenkst, kannst du die Frage selbst beantworten!

Liegt immer im Ermessen des Geschädigten welche Straftat angezeigt wird. Und die Straftaten sind alle unabhängigt voneinander zu würdigen. Also wenn du in einem Laden etwas stiehlst, wirst du da vermutlich angezeigt werden. Kannst die Straftat, die du dem Laden antust nicht dagegen aufrechnen, daß er sich selber auch nicht so ans Gesetz hält.

ja
WEISTDUS am 7. Dezember 2008 00:03 Mehr gibt´s dazu nicht zu sagen!

??? Du hast wohl schon etwas viel von dem Alkohol abgekriegt? Diebstahl ist Diebstahl.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Natürlich ist es illegal, Alk an Kinder zu verkaufen, aber glaubst du, dass deshalb dort alle Gesetze außer Kraft getreten sind? Wenn sie jemanden erwischen, werden sie ihn/sie vermutlich auch anzeigen oder zumindest Hausverbot erteilen.

Ja sicher. Oder meinst Du, dass Du einen Orden bekommst?
du kannst höchsten wegen deiner verquerten (unverständlichen( Fragestellung angezeigt werden
Ja sag mal, WO denn sonst???

Da hat doch das Eine nichts mit dem Andern zu tun. Diebstahl ist Diebstahl u.wird angezeigt. Und wenn der Ladeninhaber erwischt wird, wie er Alkohol an Jugendlich verkauft, dann wird er ebenfalls angezeigt.
abe die machen sich doch dann selbst strafbar oder nicht ?
curafe am 6. Dezember 2008 23:01 ja, aber wo kein kläger da keine klage bzw. anzeige

Was wuerdest du denn an der Stelle von dem Ladenbesitzer machen?
curafe am 6. Dezember 2008 23:02 keinen alkohol an minderjährige verkaufen?

wenn beide erwischt werden, der eine beim stehlen, der andere beim verkauf alkoholoka an minderjährige, erfolgt bei beiden anzeige, unabhängig von einander...

Musste diese Frage erstmal eben 5 mal durchlesen.Verstanden hab ich se immer noch nicht :-P

Du wirst nur angezeigt, wenn Du Dich dumm anstellst und Du erwischt wirst. Und wenn Du erwischt wirst, kannst Du ja den Ladeninhaber auch erpressen mit Deinem Wissen. Heutzutage ist es nicht einfach für Diebe, man muß schon kreativ sein. Aber in welchem Beruf denn nicht?

Die sind verpflichtet jeden Diebstahl zur Anzeige zu bringen ! Es käme ja der Verdacht auf das man sich freikaufen könnte !