Wir haben eine Mietwohnung gesucht und ein Freund hat uns die Mitteilung gemacht, dass er eine Vermieterin kenn, die gerade eine Wohnung vermieten möchte. Unser Freund hat dann mit der Vermieterin für uns einen Termin vereinbart, bei dem dann auch ein Makler anwesend war. Wir dachten zuerst, es sei der Sohn der Vermieterin. Wir haben uns dann für die Wohnung entschieden und einen Mietvertrag mit der Dame gemacht. Nun möchte der Makler von uns die 2fach Wohnungsmiete als Provision, obwohl er uns die Wohnung nicht angetragen hat. Auch haben wir uns nicht auf seine Anzeige im Immoscout gemeldet. Kann der Makler die Provision verlangen?
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Hallo, ich würde sagen, das er das nicht darf. Ich habe letztes Jahr bei einem Immobilienmakler gearbeitet und wenn wir Besichtigungen durchgeführt haben, mußte der Kunde uns ein Schein unterschreiben, das er die Wohnung über uns angeguckt hat, damit wir Anspruch auf Provision hatten. In deinem Fall würde ich sagen das das nicht rechtens ist.
Lg Cordula
Verlangen kann der viel aber was steht bei euch im Mietvertrag?
Kabark am 10. Juli 2008 12:07 Was hat denn das mit dem Metvertrag zu tun?
Da ist üblicherweise geregelt wer den Makler bezahlt. Üblicherweise drückt man das damit dem mieter auf.
Stimmt nicht. fakt ist, was die Vermieterin mit dem Makler vereinbart hat.hat er das alleinige Recht zur Vermittlung, wird die Provision auf jeden Fall fällig!
Aber nich vom Mieter wenn der das nicht vertraglich aufgedrückt gekriegt hat.
ich denke das müßt ihr zahlen. Der Makler möchte auf jeden Fall sein Geld und der Vermieter wird es nicht bezahlen wollen.Der Makler hatte ja trotzdem Arbeit mit der Anzeige usw. Wie gesagt, ich denke das müßt ihr zahlen. Evtl. könnt ihr handeln und er kommt euch ein Stück entgegen!!
abibremer am 14. Oktober 2008 09:51 bloß nicht handeln! ihr habt mit dem makler nixzu tun

Wieso hat denn der Freund den Makler mitgebracht?
Kabark am 10. Juli 2008 12:06 Rat' mal.^^

Der Vermieter hat wahrscheinlich einen Vertrag mit dem Makler. Dann hättet Ihr den Mietvertrag erst unterschreiben dürfen, wenn der Maklervertrag abgelaufen ist. Da müßt Ihr, wohl oder übel, zahlen!!!
Kabark am 10. Juli 2008 12:16 Das kann dem Mieter doch wurscht sein, ob der Vermieter einen Vertrag mit dem Makler hat. Der Neumieter muss nur dann Courtage bezahlen, wenn er sich beim Makler gemeldet hat und daraufhin eine erfolgreiche Vermittlung durch den Makler stattfand.
So ganz stimmt das nicht
Kabark am 10. Juli 2008 14:32 Nein? Dann lass' mal hören!

Ich denke nicht, dass er das verlangen kann. Schließlich seid ihr keinerlei Vertrag mit dem Makler eingegangen und ihr wurdet bei Abschluß des Mietvertrages nicht darauf aufmerksam gemacht, dass eine Provision anfällt, ihr wusstet ja nichtmal, dass das ein Makler ist.

Wenn es sich so wie geschildert abgespielt hat, müsst ihr nichts bezahlen. Einfach der Rechnung widersprechen und abwarten was weiter passiert. Der Makler ist in diesem Fall nicht als Nachweismakler tätig geworden und hat somit keinen Anspruch auf Courtage. Wenn die Vermieterin einen Vertrag mit dem Makler haben sollte und euch nicht gesagt wurde, dass eine Courtage entsteht, ist auch keine fällig, bzw. muss der Vermieter zahlen. Ich gehe mal davon aus, dass ihr keine Vereinbarung mit dem Makler unterschrieben habt.
Das hört sich ja alles sehr interessant an. Gut, dass man mal andere Meinungen hören kann. Wir haben jedenfalls keine Vereinbarung mit dem Makler unterschrieben. Wir werden jetzt erst einmal der Rechnung widersprechen und dann einen Auslagenersatz anbieten. Ich werde mal berichten, wie die Reaktion war und ob es Probleme geben wird. Übrigens, unser Freund hat den Makler nicht mitgebracht, sondern der Makler war vor Ort, als wir den Besichtigungstermin hatten. Wir wussten aber zuerst nicht, dass es ein Makler ist, sondern dachten, es sei ein Sohn der Vermietern.
jbinfo am 11. Juli 2008 12:34 Keinen Auslagenersatz anbieten !!! Warum und Wofür ??? Ihr habt keinen Beauftragt.

nein- ihr habt mit dem makler keinen vertrag, wenn der seinerseits mit der vermieterin verbandelt ist, muß er sich an diese halten.