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Wird Maklerprovision fällig, wenn die Wohnung uns durch einen Bekannten vermittelt wurde ?

gefragt von Easydog am 10.07.2008 um 11:49 Uhr

Wir haben eine Mietwohnung gesucht und ein Freund hat uns die Mitteilung gemacht, dass er eine Vermieterin kenn, die gerade eine Wohnung vermieten möchte. Unser Freund hat dann mit der Vermieterin für uns einen Termin vereinbart, bei dem dann auch ein Makler anwesend war. Wir dachten zuerst, es sei der Sohn der Vermieterin. Wir haben uns dann für die Wohnung entschieden und einen Mietvertrag mit der Dame gemacht. Nun möchte der Makler von uns die 2fach Wohnungsmiete als Provision, obwohl er uns die Wohnung nicht angetragen hat. Auch haben wir uns nicht auf seine Anzeige im Immoscout gemeldet. Kann der Makler die Provision verlangen?


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Casper2005
beantwortet von Casper2005 am 10. Juli 2008 11:51
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Hallo, ich würde sagen, das er das nicht darf. Ich habe letztes Jahr bei einem Immobilienmakler gearbeitet und wenn wir Besichtigungen durchgeführt haben, mußte der Kunde uns ein Schein unterschreiben, das er die Wohnung über uns angeguckt hat, damit wir Anspruch auf Provision hatten. In deinem Fall würde ich sagen das das nicht rechtens ist.

Lg Cordula


anonym
beantwortet von Mietnormade am 10. Juli 2008 11:52
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Verlangen kann der viel aber was steht bei euch im Mietvertrag?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 10. Juli 2008 12:07

Was hat denn das mit dem Metvertrag zu tun?

Kommentar von Mietnormade am 10. Juli 2008 12:18

Da ist üblicherweise geregelt wer den Makler bezahlt. Üblicherweise drückt man das damit dem mieter auf.

Kommentar von pokersveni am 10. Juli 2008 12:26

Stimmt nicht. fakt ist, was die Vermieterin mit dem Makler vereinbart hat.hat er das alleinige Recht zur Vermittlung, wird die Provision auf jeden Fall fällig!

Kommentar von Mietnormade am 10. Juli 2008 13:01

Aber nich vom Mieter wenn der das nicht vertraglich aufgedrückt gekriegt hat.


anonym
beantwortet von CoinS am 10. Juli 2008 11:52
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ich denke das müßt ihr zahlen. Der Makler möchte auf jeden Fall sein Geld und der Vermieter wird es nicht bezahlen wollen.Der Makler hatte ja trotzdem Arbeit mit der Anzeige usw. Wie gesagt, ich denke das müßt ihr zahlen. Evtl. könnt ihr handeln und er kommt euch ein Stück entgegen!!

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 14. Oktober 2008 09:51

bloß nicht handeln! ihr habt mit dem makler nixzu tun


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 10. Juli 2008 11:59
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Wieso hat denn der Freund den Makler mitgebracht?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 10. Juli 2008 12:06

Rat' mal.^^


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 10. Juli 2008 12:08
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Der Vermieter hat wahrscheinlich einen Vertrag mit dem Makler. Dann hättet Ihr den Mietvertrag erst unterschreiben dürfen, wenn der Maklervertrag abgelaufen ist. Da müßt Ihr, wohl oder übel, zahlen!!!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 10. Juli 2008 12:16

Das kann dem Mieter doch wurscht sein, ob der Vermieter einen Vertrag mit dem Makler hat. Der Neumieter muss nur dann Courtage bezahlen, wenn er sich beim Makler gemeldet hat und daraufhin eine erfolgreiche Vermittlung durch den Makler stattfand.

Kommentar von pokersveni am 10. Juli 2008 12:26

So ganz stimmt das nicht

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 10. Juli 2008 14:32

Nein? Dann lass' mal hören!


Zakalwe
beantwortet von Zakalwe am 10. Juli 2008 12:18
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Ich denke nicht, dass er das verlangen kann. Schließlich seid ihr keinerlei Vertrag mit dem Makler eingegangen und ihr wurdet bei Abschluß des Mietvertrages nicht darauf aufmerksam gemacht, dass eine Provision anfällt, ihr wusstet ja nichtmal, dass das ein Makler ist.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 10. Juli 2008 14:03
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Wenn es sich so wie geschildert abgespielt hat, müsst ihr nichts bezahlen. Einfach der Rechnung widersprechen und abwarten was weiter passiert. Der Makler ist in diesem Fall nicht als Nachweismakler tätig geworden und hat somit keinen Anspruch auf Courtage. Wenn die Vermieterin einen Vertrag mit dem Makler haben sollte und euch nicht gesagt wurde, dass eine Courtage entsteht, ist auch keine fällig, bzw. muss der Vermieter zahlen. Ich gehe mal davon aus, dass ihr keine Vereinbarung mit dem Makler unterschrieben habt.

Kommentar von Easydog am 10. Juli 2008 14:22

Das hört sich ja alles sehr interessant an. Gut, dass man mal andere Meinungen hören kann. Wir haben jedenfalls keine Vereinbarung mit dem Makler unterschrieben. Wir werden jetzt erst einmal der Rechnung widersprechen und dann einen Auslagenersatz anbieten. Ich werde mal berichten, wie die Reaktion war und ob es Probleme geben wird. Übrigens, unser Freund hat den Makler nicht mitgebracht, sondern der Makler war vor Ort, als wir den Besichtigungstermin hatten. Wir wussten aber zuerst nicht, dass es ein Makler ist, sondern dachten, es sei ein Sohn der Vermietern.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 11. Juli 2008 12:34

Keinen Auslagenersatz anbieten !!! Warum und Wofür ??? Ihr habt keinen Beauftragt.


abibremer
beantwortet von abibremer am 14. Oktober 2008 09:49
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nein- ihr habt mit dem makler keinen vertrag, wenn der seinerseits mit der vermieterin verbandelt ist, muß er sich an diese halten.


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