wird krankengeld bei arbeitslosengeld angerechnet?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

und jetzt die richtige antwort: krankgeld ist eine versicherungspflichtige leistung und wird auch als solche anerkannt, aber in der berechnung der höhe des arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt. hierfür kann nur arbeitsentgelt herangezogen werden. wenn du weitere fragen dazu hast schreib mir einfach ne nachricht ;)

Das Kranken bzw Verletztengeld wird NICHT als Berechnungsgrundlage heran gezogen! Es wird geschaut was du an Lohn in den letzten 12 Monaten hattest, wenn das nicht klappt werden die letzten 24 Monate heran gezogen. Wenn da kein Einkommen war, wirst du fiktiv eingestuft! Das heißt das Arbeitsamt schaut was du für einen Erlernten Beruf hast, und was da der Durchschnittsverdienst ist. Dies dient dann als Grundlage dein Alg 1 zu berechnen. Dies hat leider schon viele in den Ruin getrieben... Mal angenommen du hattest einen super bezahlten Job - allerdings warst du ungelernt und verfügst lediglich über einen Hauptschulabschluss, dann wirst du in die unterste Stufe eingeteilt... Das ist leider in dem System manchmal schon unfair. Da es auch Fälle gibt, die trotz "schlechter " Ausbildung einen guten Job / Verdienst hatten...

Du kannst auch mal googeln: fiktive Einkommensstufe Alg 1

Dann findest du sicherlich noch einige Erklärungen.

Auch für Krankengeld werden Beiträge an die Bundesagentur gezahlt. Das ist dafür ganz normale versicherte Zeit. Das AlG errechnet sich dann aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate.

unfug.