wird krankengeld bei arbeitslosengeld angerechnet?
hallo kann mir einer sagen wie es sich bei folgender sachlage verhält , ich war seit 1996 in einem grossen logistiglager beschäftigt und wurde 2013 durch die inslovenz eines grossen versandhauses arbeitslos nach 7 monatiger arbeitssuche endlich wieder arbeit gar nicht so einfach wenn man über 40 ist ! produktionshefer in einem metallverarbeitetem betrieb . eintrittsdatum 1.1.2014 zu meinem pech hatte ich am 26.7.2014 einen schweren arbeitsunfall dann bezog ich verletztengeld von der BG (fast so viel wie der lohn) dann wurde ich in der krankheit zum februar entlassen wenn ihr fragt warum ich mir das gefallen lassen habe , firma gehts schlecht auftragseinbrüche wiedereinstellung in aussicht gestellt bekommen und mein sohn ist da in der ausbildung also besser mal die füsse still halten am 31.3.2015 war der BGfall abgeschlossen bin aber immer noch krank weil ich mich im anschluss an den venen operieren lassen habe also ab märz krankengeld da ich noch andere weh wehchen habe ende noch nicht in sicht wenn ich wieder gesund bin kommt wieder arbeitslosigkeit wenn ich pech habe kann mir einer sagen ob das verletztengeld und krankengeld aufs arbeitslosengeld angerechnet wird ? danke im voraus
4 Antworten
und jetzt die richtige antwort: krankgeld ist eine versicherungspflichtige leistung und wird auch als solche anerkannt, aber in der berechnung der höhe des arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt. hierfür kann nur arbeitsentgelt herangezogen werden. wenn du weitere fragen dazu hast schreib mir einfach ne nachricht ;)
Das Kranken bzw Verletztengeld wird NICHT als Berechnungsgrundlage heran gezogen! Es wird geschaut was du an Lohn in den letzten 12 Monaten hattest, wenn das nicht klappt werden die letzten 24 Monate heran gezogen. Wenn da kein Einkommen war, wirst du fiktiv eingestuft! Das heißt das Arbeitsamt schaut was du für einen Erlernten Beruf hast, und was da der Durchschnittsverdienst ist. Dies dient dann als Grundlage dein Alg 1 zu berechnen. Dies hat leider schon viele in den Ruin getrieben... Mal angenommen du hattest einen super bezahlten Job - allerdings warst du ungelernt und verfügst lediglich über einen Hauptschulabschluss, dann wirst du in die unterste Stufe eingeteilt... Das ist leider in dem System manchmal schon unfair. Da es auch Fälle gibt, die trotz "schlechter " Ausbildung einen guten Job / Verdienst hatten...
Du kannst auch mal googeln: fiktive Einkommensstufe Alg 1
Dann findest du sicherlich noch einige Erklärungen.
Auch für Krankengeld werden Beiträge an die Bundesagentur gezahlt. Das ist dafür ganz normale versicherte Zeit. Das AlG errechnet sich dann aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate.
unfug.
Krankengeld ist (für mich) doch eine Art Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - wird also angerechnet.
http://www.juraforum.de/forum/t/wird-das-krankengeld-auf-das-arbeitslosengeld-angerechnet.339040/