Mikrofon am 19.07.2009 um 1:56 Uhr
Wie sieht es bei einer Situation aus, wenn sie zB wegen Ruhestörung gerufen wird - und sich diese aber bis zum Eintreffen von selbst beruhigt hat. Wer kommt dann für den Einsatz auf?

Ist der Einsatz berechtigt gewesen, kommt der Steuerzahler dafür auf.
Spaßanrufer etc. erhalten die Rechnung jedoch direkt zugeschickt.
Und wer es von den Intelligenzbestien immer noch nicht weiß: Feuerwehr, Polizei etc. bekommen die Rufnummer immer angezeigt - selbst wenn der Anrufer sie ausdrücklich unterdrückt. Darum ist seit 1. Juli 2009 auch kein Notruf mehr ohne aktive SIM-Karte möglich, damit Spaßanrufer keine Chance mehr haben.

Der Steuerzahler, nur bei "Spassanrufen" muss der Verursacher oder die Erziehungsberechtigten zahlen

Ja, wie schon gesagt - der Steuerzahler. Deswegen LIEBE ich die Anrufe von ANONYM - DENEN müsste man es in Rechnung stellen - oder erst gar nicht hinfahren...

"Hilfe, ich werde gerade vergewaltigt!"
"Nennen Sie mir bitte zuerst Ihre Kreditkartennummer."
Mikrofon am 19. Juli 2009 01:59 LOL!
jacques2008 am 19. Juli 2009 02:01 gröhl

Der Ruhestörer im Zweifelsfall, ansonsten die Gemeinschaft der Steuerzahler :(

Diesen Einsatz zahlen die Steuerzahler. Abgesehen davon, das Bußgeld würde nicht an die Polizei gehen.
Bei einen Anruf ( der scherz Fraktion ) und dieser Teilnehmer wird ermittelt werden diese Kosten in Rechnug gestellt.
Gruß Olaf

Nein, das wäre ja schlimm. Dann würde ja keiner mehr die Polizei rufen (oder rufen können).
LOL bestimmt nicht du ^^
jacques2008 am 19. Juli 2009 02:05 hast du ne ahnung "urteile nicht über andere die hart arbeiten"
Was soll den das heißen ...
Was soll den das heißen ...