Ein Ehemann erbt während der Ehe Geld von einer Tante. Er steckt das Geld in das gemeinsame Haus (Grundbucheintrag auf beide Eheleute). Die Raten für das Haus werden von beiden Eheleuten getragen. Jetzt steht eine Scheidung an! Wenn die Ehefrau in dem Haus bleiben will, wie muß sie dann ihren Ex auszahlen? Oder kann er sie mit den Kindern aus dem Haus werfen, da er meint es gehöre wegen des Erbes ihm?

Nein so einfach geht das nicht. Die summe aus der erbschaft fällt grundsätzlich ersteinmal in das anfangsvermögen des ehemannes.
Wenn er dieses Erbe in die gemeinsame Immobilie gesteckt hat, so muss er im Rahmen des §426 BGB seine Aufwendungen nachweisen. Dies nennt man Schuldnerausgleich.
Bei deratigen Fallkonstellationen sollte man immer einen Anwalt zu Rate ziehen, der die vermögensrechtliche Lage vor Ort viel besser beurteilen kann, als ein Internetforum.

Das geerbte Geld deines Mannes gehört zur Gänze ihm allein und zählt auch beim Zugewinn nicht.
Siehe dazu auch hier:
http://www.rechtstipps.net/pub/340/zugewinnausgleich-ehescheidung.html
Volker13 am 14. März 2009 15:45 Natürlich zählt es beim Zugewinn, weil es in das Anfangsvermögen fließt!!!!!
wildcat53 am 14. März 2009 15:58 Ich habe mich leider nicht ganz korrekt ausgedrückt!
Im geposteten Link sind die Paragraphen angeführt und einer besagt, § 1374 Anfangsvermögen, daß die Erbschaft nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet wird.... siehe Link mit Gesamtwortlaut der Paragraphen.

Das haus verkaufen und das Geld teilen oder ein von beiden kauft den anderen aus.