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Wird geerbtes Geld, das in Haus investiert wurde bei einer Scheidung geteilt?

gefragt von 3Sterne am 14.03.2009 um 15:27 Uhr

Ein Ehemann erbt während der Ehe Geld von einer Tante. Er steckt das Geld in das gemeinsame Haus (Grundbucheintrag auf beide Eheleute). Die Raten für das Haus werden von beiden Eheleuten getragen. Jetzt steht eine Scheidung an! Wenn die Ehefrau in dem Haus bleiben will, wie muß sie dann ihren Ex auszahlen? Oder kann er sie mit den Kindern aus dem Haus werfen, da er meint es gehöre wegen des Erbes ihm?

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recht x 35.247 Scheidung x 1.276 Immobilien x 972 erbe x 772 Finanzan x 1

Volker13
beantwortet von Volker13 am 14. März 2009 15:32
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Nein so einfach geht das nicht. Die summe aus der erbschaft fällt grundsätzlich ersteinmal in das anfangsvermögen des ehemannes.

Wenn er dieses Erbe in die gemeinsame Immobilie gesteckt hat, so muss er im Rahmen des §426 BGB seine Aufwendungen nachweisen. Dies nennt man Schuldnerausgleich.

Bei deratigen Fallkonstellationen sollte man immer einen Anwalt zu Rate ziehen, der die vermögensrechtliche Lage vor Ort viel besser beurteilen kann, als ein Internetforum.


wildcat53
beantwortet von wildcat53 am 14. März 2009 15:31
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Das geerbte Geld deines Mannes gehört zur Gänze ihm allein und zählt auch beim Zugewinn nicht.

Siehe dazu auch hier:

http://www.rechtstipps.net/pub/340/zugewinnausgleich-ehescheidung.html

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 14. März 2009 15:45

Natürlich zählt es beim Zugewinn, weil es in das Anfangsvermögen fließt!!!!!

Kommentar von Cefdc24e20d8d24e0e76bc6d6d86500bsmallwildcat53 am 14. März 2009 15:58

Ich habe mich leider nicht ganz korrekt ausgedrückt!

Im geposteten Link sind die Paragraphen angeführt und einer besagt, § 1374 Anfangsvermögen, daß die Erbschaft nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet wird.... siehe Link mit Gesamtwortlaut der Paragraphen.


holsch
beantwortet von holsch am 14. März 2009 15:30
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das wird Dir Dein anwalt sagen


kimmo
beantwortet von kimmo am 14. März 2009 15:28
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Das haus verkaufen und das Geld teilen oder ein von beiden kauft den anderen aus.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 14. März 2009 15:33

Das ist nicht korrekt!

Kommentar von A4f1375d80e82d4cd8abf16cab156499smallkimmo am 14. März 2009 15:37

So eifach ist es leider nicht. Ich habe alles nicht genau gelesen. Der Anwalt kann das organisieren.


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